Ländername | Republik Uganda, Republic of Uganda |
Fläche | 241.038 km2 |
Hauptstadt | Kampala |
Bevölkerung | 47.123.531 |
Sprache | Englisch |
Staats-/Regierungsform | Präsidentielles Regierungssystem |
Staatsoberhaupt | Präsident Yoweri Tibuhaburwa Kaguta Museveni, Amtsantritt: 29.01.1986 |
Regierungschef | Premierministerin Robinah Nabbanja, Amtsantritt: 21.06.2021 |
Außenminister | Jeje Odongo, Amtsantritt: 21.06.2021 |
Währung | Uganda-Schilling |
Zeitzone | UTC+3 |
Reiseadapter | G |
Kfz-Länderkennzeichen | EAU |
ISO-3166 | UG, UGA |
Internet-TLD | .ug |
Landesvorwahl | +256 |
Website | http://www.statehouse.go.ug/ |
Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen.
Es herrscht Linksverkehr. Straßen sind teilweise in sehr schlechtem Zustand.
Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund technischer Mängel an Kraftfahrzeugen, ungenügender Beleuchtung und Personen sowie Tieren auf den Straßen. Insbesondere nachts kommt es häufig zu schweren Unfällen oder Überfällen, auch auf Busse. Fähren auf dem Viktoria- und Albert-See verunglücken des Öfteren aufgrund von Überladung und/oder schlechten Sicherheitsstandards.
Die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen wurden verschärft, so dass längere Wartezeiten entstehen können.
Motorradtaxis ("Boda Bodas") und auch öffentliche Minibusse ("Uganda Taxis") erfüllen meist nicht westliche Sicherheitsstandards und haben dadurch ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda seit der Kolonialzeit strafbar. Zwar ist seit der Unabhängigkeit Ugandas keine gerichtliche Verurteilung auf der Grundlage dieser Strafvorschriften mehr erfolgt, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich dies mit dem im Mai 2023 beschlossenen Gesetz gegen Homosexualität ändert. Das Gesetz verschärft den Straftatenkatalog erheblich, fordert bei besonders schweren Delikten die Todesstrafe. Das ugandische Verfassungsgericht hat das Gesetz am 3. April 2024 als verfassungskonform bestätigt, jedoch wird ein weiteres Revisionsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof erwartet.
Auch unabhängig von der Gesetzeslage sind als queer erkennbare Menschen nicht selten in der Öffentlichkeit Anfeindungen ausgesetzt, da homosexuelle Handlungen in Uganda durch alle gesellschaftlichen Schichten hindurch stark tabuisiert sind. Dies gilt auch für den öffentlichen Austausch von Zärtlichkeiten unter Heterosexuellen. Deshalb ist dringend zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit angezeigt.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit Strafen geahndet.
Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Der Konsum von Alkohol verstößt nicht gegen die guten Sitten, sofern dieser in den entsprechenden Lokalitäten und nicht auf der Straße erfolgt.
Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten. Auch wenn die einschlägigen Gesetze meist nicht immer einheitlich angewandt werden, kann es in Einzelfällen bei Verstößen zu Bußgeldern oder Inhaftierungen kommen.
Die Einfuhr von (Foto-) Drohnen ist unabhängig von ihrer Größe nur nach vorheriger Genehmigung durch das ugandische Verteidigungsministerium gestattet. Das Reisegepäck wird vor dem Verlassen des Flughafens durchleuchtet und Drohnen werden konfisziert.
Landeswährung ist der Uganda-Schilling (UGX). Der Umtausch von EUR in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und in größeren Städten möglich. USD werden landesweit nur akzeptiert bzw. gewechselt, wenn es sich um neue Scheine (ab 2006) handelt. Kreditkarten werden von Fluggesellschaften sowie von Hotels und Touristenunterkünften der gehobenen Kategorie akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden, an Geldautomaten der Stanbic Bank und einiger anderer Banken auch mit der Debitkarte (Girocard, mit Maestro). Diese Möglichkeit ist nicht immer verfügbar. Der Höchstbetrag, der mit Kredit- oder Debitkarte abgehoben werden kann, schwankt zwischen 500.000 und 3.000.000 UGX pro Tag.
Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. Nähere Informationen zu Mpox erhalten Sie hier. Bei der Einreise ist vermehrt mit Mpox-Screeningmaßnahmen wie das Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen zu rechnen.
Seit Juli 2024 treten zunehmend Mpox-Fälle auf, welche alle als Klade Ib identifiziert wurden.
Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des, der oder der. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen finden Sie hier.
Die medizinische Versorgung in Uganda ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren in Kampala fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken verfügen in den großen Zentren über die wichtigen Standardmedikamente und haben außerhalb zumindest ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Bitte beachten Sie, dass fast immer Vorkasse zu leisten ist.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
Die in Uganda vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, übertragen werden.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Uganda wurde Poliomyelitis (cVDPV-2) nachgewiesen.
In Uganda besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Januar bis Februar und Juni bis Juli auf. Frühere Ausbrüche von Ebolafieber (zuletzt 2023) und Marburgfieber (zuletzt 2017) sind beschrieben worden.
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vor allem über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. In Uganda leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione. Daneben kommen auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen und Hundertfüßer vor.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Letzte Änderungen:
Gesundheit - Aktuelles
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Von nicht notwendigen Reisen in den Semliki-Nationalpark wird derzeit dringend abgeraten.
Bei Reisen
sind Reisende dazu aufgefordert, besondere Vorsicht walten zu lassen, die Begleitung Ortskundiger in Betracht zu ziehen und sich zeitnah bei lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Sicherheitssituation vor Ort zu informieren.
Es besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge in ganz Uganda, von denen auch Ausländer betroffen sein können. Zuletzt gab es in der Nacht zum 19. und 25. Dezember 2023 einen Angriff auf zwei Dörfer südlich des Kibale-Nationalparks.
Im September und Oktober 2023 kam es zu mehreren Anschlägen in der Region Kasese und im Queen-Elizabeth-Nationalpark. Dabei kamen auch zwei ausländische Touristen ums Leben. Die ugandischen Behörden haben ihre Sicherheitsvorkehrungen in der Region, insbesondere an der Grenze zur Demokratischen Republik Kongo, in der Folge ausgeweitet.
2021 kam es zu mehreren Anschlägen in der Region Kampala. Hierbei ereigneten sich im Zentrum von Kampala (Nakasero) zwei Bombenanschläge mit Todesopfern und Verletzten.
Politische Spannungen und vereinzelt auftretende spontane Kundgebungen sowie ein hartes Einschreiten der Sicherheitskräfte können nicht ausgeschlossen werden.
Unruhen in der Demokratischen Republik Kongo und im Südsudan wirken sich gelegentlich auf angrenzende Gebiete in Uganda aus, insbesondere durch Zustrom von Flüchtlingen. Damit verbunden ist eine starke Militärpräsenz in der Grenzregion. Gelegentliche Auseinandersetzungen kommen in unmittelbarer Grenznähe vor, sodass auch der Besuch der ugandischen Nationalparks in diesem Gebiet - insbesondere des Semliki-Nationalparks, des Rwenzori-Nationalparks und des südlichen Teils des Queen-Elizabeth-Nationalparks (Ishasha) - Gefahren bergen kann.
Die Kriminalitätsrate ist erhöht. Landesweit sind bewaffnete Überfälle, Autodiebstähle und –raub („Carjacking") sowie Entführungen möglich, auch gegenüber Ausländern.
Es kommt gerade in Kampala immer wieder zu, von Motorradtaxi-Fahrern verübten, Raubüberfällen auf Fußgänger. Diese Überfälle finden vermehrt auch tagsüber statt. Fußgänger werden von den schnell heranfahrenden „Boda-Bodas" überrascht, brutal niedergeschlagen und ausgeraubt, oder es wird versucht, im Vorbeifahren die Handtasche oder den Rucksack zu entreißen. Dabei sind Verletzungen möglich.
Auch Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Handtaschenraub und Hoteleinbrüche kommen regelmäßig vor. Die Gefahren sind bei Dunkelheit besonders groß.
Diebstähle aus Fahrzeugen können bei verkehrsbedingtem Halt im Straßenverkehr erfolgen, wie z.B. im Stau, an Kreuzungen bzw. im langsamen Verkehrsfluss.
Entlang der Grenze zu Kenia in der Region Karamoja sowie beim Besuch des Kidepo-Nationalparks nahe der südsudanesischen Grenze besteht ein erhöhtes Risiko von Übergriffen bewaffneter Banden.
Uganda liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Mit den Virunga-Vulkanen im Ostafrikanischen Grabenbruch liegen acht Vulkane im Grenzgebiet zwischen Ruanda, Uganda und der Demokratischen Republik Kongo.
Im Hochland Ugandas herrscht tropisches Klima.
In den Regenzeiten, üblicherweise von März bis Mai sowie von September bis November, kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen.
Es herrscht Linksverkehr. Straßen sind teilweise in sehr schlechtem Zustand.
Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund technischer Mängel an Kraftfahrzeugen, ungenügender Beleuchtung und Personen sowie Tieren auf den Straßen. Insbesondere nachts kommt es häufig zu schweren Unfällen oder Überfällen, auch auf Busse. Fähren auf dem Viktoria- und Albert-See verunglücken des Öfteren aufgrund von Überladung und/oder schlechten Sicherheitsstandards.
Die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen wurden verschärft, so dass längere Wartezeiten entstehen können.
Motorradtaxis („Boda Bodas") und auch öffentliche Minibusse (sog. „Uganda Taxis") erfüllen meist nicht westliche Sicherheitsstandards und haben dadurch ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda seit der Kolonialzeit strafbar. Zwar ist seit der Unabhängigkeit Ugandas keine gerichtliche Verurteilung auf der Grundlage dieser Strafvorschriften mehr erfolgt, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich dies mit dem im Mai 2023 beschlossenen Gesetz gegen Homosexualität ändert. Das Gesetz verschärft den Straftatenkatalog erheblich, fordert u.a. bei besonders schweren Delikten die Todesstrafe. Das ugandische Verfassungsgericht hat das Gesetz am 3. April 2024 als verfassungskonform bestätigt, jedoch wird ein weiteres Revisionsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof erwartet.
Auch unabhängig von der Gesetzeslage sind als queer erkennbare Menschen nicht selten in der Öffentlichkeit Anfeindungen ausgesetzt, da homosexuelle Handlungen in Uganda durch alle gesellschaftlichen Schichten hindurch stark tabuisiert sind. Dies gilt auch für den öffentlichen Austausch von Zärtlichkeiten unter Heterosexuellen. Deshalb ist dringend zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit angezeigt.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit Strafen geahndet.
Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Der Konsum von Alkohol verstößt nicht gegen die guten Sitten, sofern dieser in den entsprechenden Lokalitäten und nicht auf der Straße erfolgt.
Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten. Auch wenn die einschlägigen Gesetze meist nicht immer einheitlich angewandt werden, kann es in Einzelfällen bei Verstößen zu Bußgeldern oder Inhaftierungen kommen.
Die Einfuhr von (Foto-) Drohnen ist unabhängig von ihrer Größe nur nach vorheriger Genehmigung durch das ugandische Verteidigungsministerium gestattet. Das Reisegepäck wird vor dem Verlassen des Flughafens durchleuchtet und Drohnen werden u.U. konfisziert.
Landeswährung ist der Uganda-Schilling (UGX). Der Umtausch von EUR in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und in größeren Städten möglich. USD werden landesweit nur akzeptiert bzw. gewechselt, wenn es sich um neue Scheine (ab 2006) handelt. Kreditkarten werden von Fluggesellschaften sowie von Hotels und Touristenunterkünften der gehobenen Kategorie akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden, an Geldautomaten der Stanbic Bank und einiger anderer Banken auch mit der Debitkarte (Girocard, mit Maestro). Diese Möglichkeit ist nicht immer verfügbar. Der Höchstbetrag, der mit Kredit- oder Debitkarte abgehoben werden kann, schwankt zwischen 500.000 und 3.000.000 UGX pro Tag.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ugandas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Alle einreisenden Passagiere müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen (s. auch Gesundheit).
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Pass oder Passkopie sollten Sie während des Aufenthalts stets mitführen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Uganda ein Visum.
Das Visum kann ausschließlich online über das Uganda E-Immigration System beantragt werden.
Dabei sind eingescannte Passkopien, Passbilder, Gelbfieberimpfungsnachweis und gegebenenfalls andere Nachweise hochzuladen.
Die Visumsgebühr hängt von der Art des Visums ab und wird im Antragsverfahren angezeigt. Ein Touristenvisum kostet derzeit 50 USD, die Gebühr muss vorab online bezahlt werden. Nach Überprüfung des Antrags erhalten Reisende einen „approval letter" per E-Mail.
Das eigentliche Visum wird bei Vorlage von Pass, Originaldokumenten und „approval letter" bei Einreise erteilt.
Für die Beantragung anderer Aufenthaltstitel (z.B. „Entry Permit" für Freiwillige) können andere Zahlungsmodalitäten gelten. Nähere Informationen bietet das Uganda E-Immigration System.
Zur vorgeschriebenen Gelbfieberimpfung und weiteren Gesundheitsfragen bei Einreise siehe Gesundheit.
Wird die bei Einreise in den Pass eingetragene Aufenthaltsdauer überschritten, ist pro Tag eine Geldbuße von 100 USD fällig.
Prüfen Sie genau, welche Aufenthaltsdauer in Ihrem Pass bei Einreise eingetragen wird und beantragen Sie ggf. innerhalb dieses Zeitraums eine Verlängerung oder einen Ihrem Aufenthaltszweck entsprechenden Aufenthaltstitel.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und sind nicht deklarierungspflichtig.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Das Mitführen von einer Flasche Alkohol oder Wein ist abgabenfrei.
Wertvolle elektronische Geräte sollten bei der Einreise deklariert werden, sofern der Umfang der mitgeführten Geräte den üblichen Rahmen von Reisegepäck übersteigt.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist nicht gestattet.
Bei der Einfuhr von Heimtieren ist ein maximal sechs Tage vor der Einreise ausgestelltes Gesundheitszeugnis eines zugelassenen Veterinärs mit dem Nachweis einer Tollwutimpfung mitzuführen, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein muss.
Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. Nähere Informationen zu Mpox erhalten Sie hier. Bei der Einreise ist ggf. vermehrt mit Mpox-Screeningmaßnahmen wie das Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen zu rechnen.
Seit Juli 2024 treten zunehmend Mpox-Fälle auf, welche alle als Klade Ib identifiziert wurden.
Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des AA, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen finden Sie hier.
Pflichtimpfungen: |
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von 12 Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll. Die Botschaft von Uganda in Berlin verlangt für die Visumerteilung einen Gelbfieberimpfnachweis, in dem eine lebenslange Gültigkeit explizit bestätigt wird. |
Reiseimpfungen: |
Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig. |
Standardimpfungen: |
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden. |
Die medizinische Versorgung in Uganda ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren in Kampala fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken verfügen in den großen Zentren über die wichtigen Standardmedikamente und haben außerhalb zumindest ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Bitte beachten Sie, dass fast immer Vorkasse zu leisten ist.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
Die in Uganda vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, übertragen werden.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Uganda wurde Poliomyelitis (cVDPV-2) nachgewiesen.
In Uganda besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Januar bis Februar und Juni bis Juli auf. Frühere Ausbrüche von Ebolafieber (zuletzt 2023) und Marburgfieber (zuletzt 2017) sind beschrieben worden.
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vor allem über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. In Uganda leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione. Daneben kommen auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen und Hundertfüßer vor.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke wird empfohlen, man sollte sich vor der Einreise bei der Botschaft erkundigen, ob die Einfuhr gebührenpflichtig ist.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 4 | - |
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 2 | - |
Gelbfieber | 1 | Ja |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind.
Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen, da Uganda als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten gilt.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich, auch in den Städten Fort Portal, Jinja, Kampala, Mbale und in Teilen von Kigezi. Chloroquinresistenz wurde gemeldet. Medikamentenprophylaxe ist dringend empfohlen.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor, besonders in der Umgebung des Lake Albert bis hin nach Pakwach im Nordwesten, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Hepatitis A und E sowie Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
In Uganda kommt es periodisch zu Ausbrüchen von hämorrhagischen Fiebererkrankungen durch Ebola- und Marburg-Viren. Es ist ratsam, den Kontakt zu erkrankten Personen und, im Falle des Marburg-Virus, zu Fledermäusen (Fledermaushöhlen!), zu vermeiden.
Masern kommen vor. Reisende sollten ihren Impfschutz vor einer Uganda-Reise unbedingt überprüfen und ggf. auffrischen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen landesweit vor, besonders im Nordwesten und Nordosten von Dezember bis Mai. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Die Pest tritt vereinzelt im Westen in Nebbi und in Arua im Norden auf, es besteht jedoch ein geringes Infektionsrisiko. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Die Schlafkrankheit kommt v.a. zwischen dem nördlichen Viktoriasee bis nördlich vom Kyoga-See und im Grenzgebiet nördlich des Lake Edward im Lira Distrikt vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | 1 | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten:
[1] Irland (Rep.), Malta und Zypern.
Visum bei der Einreise mit vorab besorgtem E-Visum
Ein 3 Monate gültiges Visum zur einmaligen Einreise und für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ist an verschiedenen Grenzübergängen und am Flughafen Entebbe für ca. 50 US$ erhältlich. Für die Erteilung des Visums am Flughafen muss der Ausdruck des vorab besorgten elektronischen «Entry Permits» auf https://visas.immigration.go.ug vorgelegt werden.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
3 Monate
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise vefügen, benötigen kein Transitvisum.
Besuchervisum, Transitvisum, Studentenvisum, gemeinsames Visum für Kenia, Uganda und Ruanda.
Touristenvisum, Geschäftsvisum:
50 US$ (einmalige Einreise, 3 Monate gültig).
100 US$ (mehrfache Einreise während 6-12 Monaten).
150 US$ (mehrfache Einreise während 12-24 Monaten).
East Africa Visa (EAC): 100 US$.
Touristen:
(a) Antragsformular und Barcode (https://visas.immigration.go.ug/).
(b) aktuelles Passfoto.
(c) Eingescannter Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Visumgebühren online.
(e) Nachweis der Impfung gegen Gelbfieber mit lebenslangem Impfschutz.
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Einladung.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Einladung der Firma in Uganda und Begleitschreiben der eigenen Firma.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Ausländische Währungen, wie z.B. Euro und Dollar, können bei der Central Bank, bei Handelsbanken oder in Wechselstuben am Flughafen Entebbe, in Kampala und in einigen größeren Städten gewechselt werden. Die empfohlene Tauschwährung ist der US-Dollar, der problemlos gewechselt werden kann, so lange es sich um neue Scheine (ab 2006) handelt.
1 Uganda-Shilling. Währungskürzel: USh, UGS (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50.000, 20.000, 10.000, 5.000, 2.000 und 1.000 USh, Münzen in den Nennwerten 1.000, 500, 200, 100 und 50 USh.
Der US-Dollar wird vorzugsweise als Zahlungsmittel genutzt, es werden jedoch nur Geldscheine ab 2006 akzeptiert.
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen und von der Landeswährung. Es besteht keine Deklarationspflicht.
Kreditkarten (meist Visa, manchmal auch Mastercard und Diners Club) werden von Hotels, Restaurants, Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Uganda nicht akzeptiert.
Mo-Fr 08.00-14.00 Uhr, Sa teilweise auch 09.00-12.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Uganda eingeführt werden (Personen ab 18 J.), sofern die Einreise nicht aus Kenia oder Tansania erfolgt:
Zigaretten, Zigarren, Zigarillos oder Tabak oder eine Auswahl an Tabakprodukten bis zu einem Gesamtgewicht von 250 g;
1 l Spirituosen oder 2 l Wein;
500 ml Parfüm und Eau de Toilette für den persönlichen Gebrauch, wobei der Anteil an Parfüm ein Viertel nicht übersteigen darf.
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