Ländername | Republik Senegal/République du Sénégal |
Fläche | 196.722 km2 |
Hauptstadt | Dakar |
Bevölkerung | 16.876.720 |
Sprache | Französisch |
Staats-/Regierungsform | Präsidentielles Regierungssystem |
Staatsoberhaupt | Staatspräsident Bassirou Diomaye Diakhar Faye (Président de la République), Amtsantritt: 2. April 2024 |
Regierungschef | Premierminister Ousmane Sonko, Amtsantritt: 2. April 2024 |
Außenminister | Yacine Fall (Ministre de l'intégration africaine et des Affaires Etrangères), Amtsantritt: 3. April 2024 |
Währung | CFA-Franc BCEAO |
Zeitzone | UTC±0 |
Reiseadapter | C, D, E, K |
Kfz-Länderkennzeichen | SN |
ISO-3166 | SN, SEN |
Internet-TLD | .sn |
Landesvorwahl | +221 |
Website | http://www.gouv.sn |
Die Brücke über den Fluss Gambia bei Farafenni/Mansa Konko ist mautpflichtig; das Mitführen eines Reisepasses ist erforderlich. Von der gambischen Hauptstadt Banjul aus kann der Gambia nur per Fähre überquert werden. Dabei sind längere, im Vorfeld kaum abschätzbare Wartezeiten mit einzuplanen.
Auch bei Reisen mit der Fähre von Dakar zur Insel Gorée erfolgen beim Betreten des Hafens in Dakar Kontrollen der Ausweispapiere durch die Sicherheitskräfte.
Der Zustand der Hauptstraßen ist meist recht gut, viele andere Straßen sind in schlechtem Zustand. Insbesondere in der Regenzeit von Juni bis September sind Straßen ohne Allradantrieb oft kaum passierbar. Überflutungen und Erdrutsche sind dann möglich.
Zahlreiche Fahrzeuge des Stadt- und Überlandverkehrs sind nicht in verkehrssicherem Zustand.
Das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer unterscheidet sich teils deutlich von dem in Deutschland und ist schwer vorhersehbar. Es muss mit Fußgängern und Tieren auf Straßen und nicht immer verkehrstauglichen Fahrzeugen gerechnet werden, insbesondere in Dakar gibt es zudem ein hohes Verkehrsaufkommen. Verzichten Sie auf Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
Die Entminung in den Wäldern im Grenzgebiet zu Gambia und Guinea-Bissau ist noch nicht abgeschlossen.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Die überwiegend muslimische Bevölkerung in Senegal ist grundsätzlich tolerant.
Homosexuelle Handlungen werden nach dem senegalesischen Strafgesetz mit Haft- und/oder Bußgeldstrafen geahndet, wovon auch Ausländer nicht ausgenommen sind. Das entsprechende Gesetz wurde mehrfach angewendet.
Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Straftaten, insbesondere auch Rauschgiftdelikten, in Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.
Währung ist der westafrikanische Franc CFA (XOF), der in einem festen Wechselkursverhältnis zum EUR (1 EUR = 655,957 XOF) steht. Devisen werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels, Restaurants und Supermärkten akzeptiert. Für Kredit- und Debitkarten (Girocard) gibt es in größeren Städten Geldautomaten. Mit zunehmender Entfernung von den Ballungsräumen werden Bankautomaten schwerer zu finden.
Die medizinische Versorgung in Senegal ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinische Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99 %. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
Die in Senegal vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Senegal wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
In Senegal besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
HIV-Infektionen oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Landesweit kommen Giftschlangen vor.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison von Januar bis April kommt es zur besonderen Luftverschmutzung.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie Wurminfektionen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
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Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Mali und zu Mauretanien im Département Matam wird abgeraten.
In der gesamten Sahelregion besteht seit Jahren eine islamistische terroristische Bedrohung.
Senegal selbst blieb bislang von terroristischen Anschlägen verschont. Die Regierung hat in Reaktion auf die unbeständige Lage in der Region mit einer Verstärkung und höheren Sichtbarkeit seines eigenen Sicherheitsapparats reagiert.
Auf malischem Staatsgebiet besteht in den grenznahen Gebieten zu Senegal, insbesondere im Dreiländereck Senegal-Mali-Mauretanien, ein erhöhtes Entführungsrisiko für westliche Ausländer.
Anlässlich der am 17. November 2024 anstehenden Parlamentswahlen kann es zu Menschenansammlungen und ggf. auch Einschränkungen der Bewegungsfreiheit/Straßensperren kommen.
Landesweit kann es zu Belästigungen durch Händler, Obdachlose und selbsternannte Touristenführer kommen. Diebstähle, Handtaschenraub und gewalttätige Übergriffe können landesweit vorkommen. Häufig nähern sich die Täter auf Motorrädern oder am Strand.
Es besteht neben Internetbetrügereien (Scams) eine erhöhte Gefahr von Entführungen und Erpressungen im Zusammenhang mit per Internet angebahnten Liebesbeziehungen.
Es herrscht subtropisches Klima. Im nördlichen Teil des Landes (Sahelzone) dauert die jährliche Regenzeit üblicherweise von ca. Juli bis September, in der subtropischen Casamance in der Regel von Mai bis Oktober. In dieser Zeit kann es zu Überschwemmungen und starken Stürmen kommen, was zu Zerstörungen führen kann, die einzelne Abschnitte des Landes zeitweise unzugänglich machen.
Die Brücke über den Fluss Gambia bei Farafenni/Mansa Konko ist mautpflichtig; das Mitführen eines Reisepasses ist erforderlich. Von der gambischen Hauptstadt Banjul aus kann der Gambia nur per Fähre überquert werden. Dabei sind längere, im Vorfeld kaum abschätzbare Wartezeiten mit einzuplanen.
Auch bei Reisen mit der Fähre von Dakar zur Insel Gorée erfolgen beim Betreten des Hafens in Dakar Kontrollen der Ausweispapiere durch die Sicherheitskräfte.
Der Zustand der Hauptstraßen ist meist recht gut, viele andere Straßen sind in schlechtem Zustand. Insbesondere in der Regenzeit von Juni bis September sind Straßen ohne Allradantrieb oft kaum passierbar. Überflutungen und Erdrutsche sind dann möglich.
Zahlreiche Fahrzeuge des Stadt- und Überlandverkehrs sind nicht in verkehrssicherem Zustand.
Das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer unterscheidet sich teils deutlich von dem in Deutschland und ist schwer vorhersehbar. Es muss mit Fußgängern und Tieren auf Straßen und nicht immer verkehrstauglichen Fahrzeugen gerechnet werden, insbesondere in Dakar gibt es zudem ein hohes Verkehrsaufkommen. Verzichten Sie auf Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
Die Entminung in den Wäldern im Grenzgebiet zu Gambia und Guinea-Bissau ist noch nicht abgeschlossen.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Die überwiegend muslimische Bevölkerung in Senegal ist grundsätzlich tolerant.
Homosexuelle Handlungen werden nach dem senegalesischen Strafgesetz mit Haft- und/oder Bußgeldstrafen geahndet, wovon auch Ausländer nicht ausgenommen sind. Das entsprechende Gesetz wurde mehrfach angewendet.
Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Straftaten, insbesondere auch Rauschgiftdelikten, in Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.
Währung ist der westafrikanische Franc CFA (XOF), der in einem festen Wechselkursverhältnis zum EUR (1 EUR = 655,957 XOF) steht. Devisen werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels, Restaurants und Supermärkten akzeptiert. Für Kredit- und Debitkarten (Girocard) gibt es in größeren Städten Geldautomaten. Mit zunehmender Entfernung von den Ballungsräumen werden Bankautomaten schwerer zu finden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Senegals sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum.
Ein Rückflugticket, sowie Nachweise zur Unterkunft sind bei der Einreise regelmäßig vorzulegen. Nähere Auskünfte erteilt die senegalesische Botschaft in Berlin.
Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch vor Ort beantragt werden kann. Wer im Voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen, die jeweils erst kurz zuvor ausgestellt wurden.
Bei der Ein- und Ausreisekontrolle müssen Reisende damit rechnen, dass die Fingerabdrücke digital eingescannt werden und ein digitales Porträtfoto erstellt wird.
Bei Reisen mit Minderjährigen empfiehlt sich die Mitnahme einer Geburtsurkunde. Bei allein oder ohne Begleitung der/des Sorgeberechtigten reisenden Minderjährigen ist eine französischsprachige Vollmacht der/des Sorgeberechtigten notwendig. Die Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca. 1.500,- €) ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA 500.000,- (ca. 750,- €) ausgeführt werden. Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden.
Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Weitere und verbindliche Informationen enthält die Website der senegalesischen Zollbehörde.
Zollvergehen werden hart (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben i.H.v. 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.
Für die Einreise mit Haustieren ist eine vorherige Genehmigung der senegalesischen Zollbehörden erforderlich. Nähere Informationen bietet die Agence de l'information de l'Etat.
Pflichtimpfungen: |
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. |
Reiseimpfungen: |
Es sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig. |
Standardimpfungen: |
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Röteln sichergestellt werden. |
Die medizinische Versorgung in Senegal ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinische Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99 %. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
Die in Senegal vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Senegal wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
In Senegal besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
HIV-Infektionen oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Landesweit kommen Giftschlangen vor.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison von Januar bis April kommt es zur besonderen Luftverschmutzung.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Dakar hingegen ist immer noch eines der beiden medizinischen Referenzzentren für Westafrika. Dort gibt es auch zahlreiche Ärzte, und die meisten Arzneimittel sind erhältlich.
Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Eine deutsch sprechende Allgemeinmedizinerin praktiziert in Dakar.
Die gesetzliche Krankenversicherung in Europa deckt die im Senegal entstehenden und z.T. sehr beträchtlichen Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen zunehmend Vorkasse.
Der Abschluss einer privaten Auslands-Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Gelbfieber | 1 | - |
Cholera | 2 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Malaria | 3 | - |
Essen & Trinken | - | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und ab 9 Monate alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Senegal den Flughafen nicht verlassen.
Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden nach Senegal, die über ein Jahr alt sind, Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Mückenstich übertragbare Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz, bei längerem Aufenthalt auch eine Impfung.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt in den halbtrockenen Gebieten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können während der Trockenzeit vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragenen wird. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 12 Jahren, die ohne Eltern/Sorgeberechtigte reisen, benötigen von diesen eine von der senegalesischen Botschaft in Berlin beglaubigte Zustimmung mit beglaubigter Übersetzung in die französische Sprache.
Ca. 1 Woche. Bei Anträgen von Staatsbürgern, die eine Sondergenehmigung brauchen, dauert die Bearbeitungszeit 4-6 Wochen.
Maximal 3 Monate.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit demselben Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Deutschland, Österreich
Touristenvisum:
kostenlos (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen).
Schweiz
Touristenvisum:
kostenlos.
Einreisevisum:
(a) 2 ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare.
(b) Visum-Gebühr (Bezahlung online über Kreditkarte).
(c) 2 Passfotos.
(d) Reisepass, der bei der Einreise noch 6 Monate gültig ist, sowie Kopie der ersten fünf Seite.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes.
(f) Adressierter Einschreiben-Rückumschlag.
(g) Unterkunftsnachweis.
(h) 2 Kopien des Rück- oder Weiterflugtickets.
(i) Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Geschäftsvisum:
(a) - (i),
(j) Firmenschreiben.
Der Euro wird in Banken und Wechselstuben zu einem fixen Kurs gewechselt.
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Senegal. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Internationale Kreditkarten wie American Express, Mastercard und Visa werden von Hotels, Restaurants, Supermärkten und von einigen Geschäften akzeptiert. Reisende sollten stets über ausreichend Bargeld verfügen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden im Senegal nicht akzeptiert.
Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.30-16.30 Uhr (Variationen sind möglich), teils auch Sa 08.30-11.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Senegal eingeführt werden:
10 Schachteln Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
1 Flasche Wein und 1 Flasche Spirituosen (Personen ab 18 J.);
Ein Flakon Parfüm und ein Flakon Eau de Toilette für den persönlichen Bedarf;
persönlicher Gold- oder Silberschmuck bis zu 50 g;
Alle Arten von Medien mit obszönen Inhalten und / oder mit subversiven Inhalten, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören sowie Drogen.
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