Ländername | Republik Gambia, Republic of The Gambia |
Fläche | 11.300 km2 |
Hauptstadt | Banjul |
Bevölkerung | 2.639.916 |
Sprache | Englisch |
Staats-/Regierungsform | Republik |
Staatsoberhaupt | Adama Barrow, Präsident der Republik Gambia, Amtsantritt: 19.01.2017, wiedergewählt im Dezember 2021, National People's Party (NPP), |
Regierungschef | Adama Barrow, Präsident der Republik Gambia, Amtsantritt: 19.01.2017, wiedergewählt im Dezember 2021, National People's Party (NPP), |
Außenminister | Dr. Mamadou Tangara, Amtsantritt: 29.06.2018, parteilos |
Währung | Dalasi |
Zeitzone | UTC±0 |
Reiseadapter | G |
Kfz-Länderkennzeichen | WAG |
ISO-3166 | GM, GMB |
Internet-TLD | .gm |
Landesvorwahl | +220 |
Website | http://statehouse.gm/ |
Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi (GMD), 20 USD oder 20 EUR, erhoben, die in bar zu zahlen ist.
Zuständig ist die Deutsche Botschaft Gambia, die jedoch nur Nothilfe leistet. Die Erteilung von Visa und Rechts- und Konsularaufgaben übernimmt die Deutsche Botschaft Dakar/Senegal.
Gambia hat auch keine Auslandsvertretung in Deutschland. Zuständige Vertretung ist die Botschaft der Republik Gambia in Brüssel.
Bei Reisen über Land besteht insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr. Die meisten Straßen sind in schlechtem Zustand; Straßenbeleuchtungen fehlen häufig, immer wieder sind Autos und Fahrräder ohne Licht unterwegs.
Seit 2019 führt eine mautpflichtige Brücke zwischen den Städten Farafenni und Mansa Konko/Soma über den Gambia-Fluss. Der Fluss kann von der Hauptstadt Banjul aus nach Barra auch per Fähre überquert werden. Es muss mit langen Wartezeiten gerechnet werden, insbesondere mit Kfz. Es kommt vermehrt vor, dass die in schlechtem Zustand befindlichen Fähren inmitten des Flusses ausfallen und erst nach langer Wartezeit weiter fahren oder evakuiert werden können.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Die überwiegend muslimische Bevölkerung ist grundsätzlich tolerant.
Das Fotografieren oder Filmen von Behörden (am Flughafen oder von Polizeikontrollen auf der Straße) ist strengstens untersagt. Sehen Sie auch davon ab, belebte Orte wie Märkte zu fotografieren, da dies von der lokalen Bevölkerung nicht gerne gesehen wird.
Homosexuelle Handlungen sind in Gambia strafbar und können mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet werden.
Die Einfuhr, der Verkauf und Besitz von Drogen sind in Gambia nicht erlaubt.
Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Jede Form von Kindesmissbrauch ist unter schwere Strafen gestellt.
Es gibt ein Gesetz zur Verhängung der Todesstrafe für eine Reihe von Straftaten einschließlich Brandstiftung, Mord, Verrat und Menschenhandel. Die Regierung von Staatspräsident Barrow hat ein Moratorium für die Vollstreckung ausgesprochen, sodass eine verhängte Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wird.
Die Haftbedingungen entsprechen in keinster Weise europäischem Standard.
Landeswährung ist der Dalasi (GMD), mit seiner Untereinheit, dem Butut, der jedoch nur selten gebräuchlich ist. Außerhalb Gambias ist der GMD nicht konvertierbar. In Gambia wird vorrangig bar bezahlt. In Geschäften, Restaurants kann nur in sehr wenigen Ausnahmen mit Bank-/Kreditkarte bezahlt werden. An Bankautomaten kann in der Regel mit der Kredit- und der Bankkarte Geld abgehoben werden, wobei jedoch eine Gebühr erhoben wird. Bargeld kann in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dringend empfohlen, da Gambia Gelbfieberinfektionsgebiet ist. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt auch für den Transit durch ein Gelbfieberendemiegebiet von länger als 12 Stunden.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Dengue-Fieber wird in Gambia nur vereinzelt dokumentiert, vermutlich existiert eine höhere Dunkelziffer. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
HIV/AIDS stellt in Gambia ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis Mai kommt es in den Ländern des "Afrikanischen Meningitisgürtels" gehäuft zu Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Meningokokken.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.
Die medizinische Versorgung im Land ist generell sehr eingeschränkt und fast überall technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auch im privaten Sektor ist nur eine begrenzte Diagnostik und Behandlung möglich. Die Versorgung ist besonders bei Notfällen, z. B. nach Autounfällen, aber auch im Falle eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalles sehr eingeschränkt.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Letzte Änderungen: Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Gambia blieb bisher von terroristischen Anschlägen verschont. Angesichts möglicher terroristischer Aktivitäten in der ganzen Region Westafrika können jedoch auch in Gambia Anschläge gegen westliche Einrichtungen oder Staatsangehörige nicht ausgeschlossen werden.
Nach der friedlichen Amtsübernahme durch Präsident Adama Barrow 2017 durchläuft Gambia nach 22 Jahren autokratischer Herrschaft eine demokratische Entwicklung und ist relativ stabil. Die beiden letzten Präsidentschaftswahlen (2021 und 2022) verliefen ohne größere Zwischenfälle.
Es gibt einige Kontrollpunkte, vor allem in und um die Hauptstadt Banjul. Verkehrsbehinderungen sind auch in Gambia nicht ausgeschlossen.
Kriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt vor allem im Großraum Serrekunda und in der Küstenregion (vor allem an unbewachten Strandabschnitten, auf Märkten, in Bars und auf Fähren) vor; häufig in Verbindung mit Gewaltandrohung oder -anwendung. Auch werden hin und wieder tatsächliche oder vermeintliche Regelverstöße, z.B. gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften, durch gambische Ordnungskräfte geahndet.
In den Touristengebieten kommt es verstärkt zu Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Liebesbezeugungen oder Heiratsabsichten, welche zu Geldforderungen oder Forderungen nach einer Einladung zur Beantragung eines Visums führen.
Es herrscht subtropisches Klima mit zwei Jahreszeiten: von Ende Oktober bis Juni ist Trockenzeit mit keinem oder sehr geringem Niederschlag. Während der Regenzeit von ca. Juni bis Oktober kann es zu Überschwemmungen und Tropenstürmen kommen. Abgelegene Teile des Landes können über längere Zeit unzugänglich sein.
Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi (GMD), 20 USD oder 20 EUR, erhoben, die in bar zu zahlen ist.
Zuständig ist die Deutsche Botschaft Gambia, die jedoch nur Nothilfe leistet. Die Erteilung von Visa und Rechts- und Konsularaufgaben übernimmt die Deutsche Botschaft Dakar/Senegal.
Gambia hat auch keine Auslandsvertretung in Deutschland. Zuständige Vertretung ist die Botschaft der Republik Gambia in Brüssel.
Bei Reisen über Land besteht insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr. Die meisten Straßen sind in schlechtem Zustand; Straßenbeleuchtungen fehlen häufig, immer wieder sind Autos und Fahrräder ohne Licht unterwegs.
Zwischen den Städten Farafenni und Mansa Konko/Soma führt eine mautpflichtige Brücke über den Fluss Gambia. Der normalerweise dort auch existierende Fährverkehr ist bis auf Weiteres ausgesetzt.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Die überwiegend muslimische Bevölkerung ist grundsätzlich tolerant.
Das Fotografieren oder Filmen von Behörden/Beamten (z.B. am Flughafen oder von Polizeikontrollen auf der Straße) ist strengstens untersagt.
Homosexuelle Handlungen sind in Gambia strafbar und können mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet werden.
Die Einfuhr, der Verkauf und Besitz von Drogen sind in Gambia nicht erlaubt.
Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Jede Form von Kindesmissbrauch ist unter schwere Strafen gestellt.
Es gibt ein Gesetz zur Verhängung der Todesstrafe für eine Reihe von Straftaten einschließlich Brandstiftung, Mord, Verrat und Menschenhandel. Die Regierung von Staatspräsident Barrow hat ein Moratorium für die Vollstreckung ausgesprochen, sodass eine verhängte Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wird.
Die Haftbedingungen entsprechen in keinster Weise europäischem Standard.
Landeswährung ist der Dalasi (GMD), mit seiner Untereinheit, dem Butut, der jedoch nur selten gebräuchlich ist. Außerhalb Gambias ist der GMD nicht konvertierbar. In Gambia wird vorrangig bar bezahlt. In Geschäften, Restaurants kann nur in sehr wenigen Ausnahmen mit Debit (Girocard)-/Kreditkarte bezahlt werden. An Bankautomaten kann in der Regel mit der Kredit- und der Debitkarte Geld abgehoben werden, wobei jedoch eine Gebühr erhoben wird. Bargeld kann in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Gambias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das bei Einreise kostenlos für 21 bis 28 Tage erteilt wird.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss das Visum gebührenpflichtig beim gambischen "Immigration Department" verlängert werden.
Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Reisende müssen bei Ein- und Ausreise damit rechnen, dass ihre Fingerabdrücke digital eingescannt werden und ein digitales Porträtfoto erstellt wird.
Bei Reisen mit Minderjährigen empfiehlt sich die Mitnahme einer Geburtsurkunde. Bei allein oder ohne Begleitung der/des Sorgeberechtigten reisenden Minderjährigen ist eine englischsprachige Vollmacht der/des Sorgeberechtigten notwendig. Die Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ist bis zu einem Gegenwert von 10.000 USD möglich.
Dinge des täglichen Bedarfs können zollfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr verschreibungspflichtiger Medikamente, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt. Einige verschreibungspflichtige und rezeptfreie Medikamente (mit Inhaltsstoff Codein oder Diazepam) sind nach den gambischen Drogengesetzen verboten.
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind in Gambia nicht erlaubt. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Die gambischen Behörden kontrollieren streng.
Die Vorschriften zur Einfuhr von Pkw ändern sich regelmäßig.
Heimtiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft sein und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis besitzen, das an den Director of Livestock Services, ABUKO gefaxt werden muss. Informationen hierzu bietet die gambische Botschaft in Brüssel.
Pflichtimpfungen: |
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. |
Reiseimpfungen: |
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig. |
Standardimpfungen: |
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden. |
Die medizinische Versorgung in Gambia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Die überwiegend vorkommende Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit ganzjährig auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, lymphatische Filariosen. Es ist davon auszugehen, dass auch Zikavirus-Infektionen vorkommen.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf.
In Gambia besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Landesweit kommen Giftschlangen vor.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Zu den staatlichen Krankenhäusern zählen das Royal Victoria Hospital mit Kinder- und Entbindungsstation in Banjul, ein Krankenhaus in Farafenni und das Bansang Hospital, das ca. 320 km flußaufwärts liegt. Das medizinische Forschungszentrum in Fajara (gegenüber der britischen High Commission) ist gut ausgestattet.
Reisenden wird ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse.
Es ist sinnvoll, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen. Reichlich Sonnenschutzcreme, Insektenspray und Tabletten gegen Magenverstimmungen gehören ins Reisegepäck, da diese in Gambia teuer und schwer erhältlich sind.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 4 | - |
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 2 | - |
Gelbfieber | 1 | - |
[1] Gambia gilt laut WHO als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebiet (Upper River Division). Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden, die über 1 Jahr alt sind und die aus den von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebieten kommen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Gambia den Flughafen nicht verlassen. Die WHO empfiehlt unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das geringe Risiko einer Infektion besteht jedoch. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Malariaschutz ganzjährig landesweit einschließlich der Städte dringend empfohlen. Chloroquinresistenz der vorherrschenden gefährlicheren Malariaart Plasmodium falciparum (85%) wurde gemeldet. Empfehlung: Mückenschutz und Vorbeugung durch Medikamente.
[4] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Einheimische Milchprodukte am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein konsequenter Mückenschutz. Eine Impfung gegen Dengue-Fieber ist möglich.
Hepatitis A und E sind weit verbreitet, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatitis B.
HIV/Aids ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor allem in der Trockenzeit in den Savannengebieten vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich. U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für visumfreie Aufenthalte für max. 30 Tage (sofern nicht anders angegeben), (nach 21 Tagen Aufenthalt muss eine kostenpflichtige Verlängerung beantragt werden):
(a) Deutschland (max. 28 Tage visumfreier Aufenthalt, kostenlose Einreise), Österreich (max. 28 Tage visumfreier Aufenthalt, Einreisegebühr zahlbar bei der Einreise: 2.000 GMD (ca. 32 US$ / ca. 29 Euro)) und andere EU-Länder;
(b) Schweiz.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Minderjährige unter 18 Jahren, die ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten reisen, sollten eine Einverständniserklärung zur Reise der nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten mit sich führen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des allein reisenden Kindes und eine Kopie der Reisepässe der nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten.
1-2 Wochen (postalisch).
In Zürich (persönlich): 2 Tage.
In Brüssel: mindestens 10 Werktage.
21-28 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 2 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (ausgenommen sind Staatsangehörige einiger Länder, die stets ein Transitvisum benötigen, darunter Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakische Republik und Slowenien).
Touristen- und Geschäftsvisum für ein- und mehrmalige Ein- und Ausreise.
Antragstellung in Brüssel: 50 € (einfache Einreise).
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.
(d) Ggf. gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Visumgebühr (Überweisung).
(f) Unterkunftsnachweis
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter und frankierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
Die gambische Währung ist außerhalb des Landes nicht konvertierbar. Es gibt eine Bank/Wechselstube am Flughafen, die während des Linienflugbetriebs geöffnet hat. In Banjul sowie in den nahe gelegenen Städten Serrekunda, Bakau, Fajara und Kololistehen mehrere Banken und Wechselstuben zur Verfügung, die ausländische Währungen wechseln; in Hotels und Feriendörfern werden dafür oft hohe Gebühren verlangt.
Die Währungen der Länder Algerien, Ghana, Guinea, Mali, Marokko, Nigeria, Sierra Leone und Tunesien werden nicht akzeptiert und können nicht gewechselt werden.
1 Dalasi = 100 Butut. Währungskürzel: D, GMD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 25, 10 und 5 D; Münzen in den Nennbeträgen 1 D sind kaum noch im Umlauf.
Hinweis: Es gibt Planungen, im Jahr 2027 die gemeinsame Westafrikanische Währung Eco einzuführen.
Es gibt keine Einfuhrbeschränkungen für Landes- oder Fremdwährungen; es besteht Deklarationspflicht für Summen ab einem Wert von 10.000 US$.
Der Schwarzmarkt wird seitens der Regierung bekämpft; Besucher müssen bei der Einreise alle Fremdwährungen deklarieren. Währungen aus Algerien, Ghana, Guinea, Mali, Marokko, Nigeria, Sierra Leone und Tunesien werden weder angenommen noch gewechselt. CFA-Francs werden akzeptiert.
Die gängigsten Kreditkarten, vor allem Visa, werden von größeren Hotels und in manchen Restaurants akzeptiert. Die Umrechnung in Euro erfolgt über das britische Pfund und die Gebühren können hoch sein. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Gambia nicht akzeptiert.
I. Allg. Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr, teilweise auch Sa 09.00-13.30 Uhr geöffnet.
Folgende Artikel können zollfrei nach Gambia eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder eine entsprechende Mischung aus Tabakprodukten, z. B. 100 Zigaretten und 250 g Tabak (ab 18 J.);
1 l Spirituosen oder 1 l Wein (oder 24 Dosen Bier) (ab 18 J.);
500 ml Parfüm;
2 Mobiltelefone;
1 Laptop;
1 Radio, 1 Fernglas und 1 Kamera.
Falschgeld, pornographisches Material, Betäubungsmittel etc.
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