Gebeco — Reisen, die begeisternGebeco — Reisen, die begeistern

Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Vereinigtes Königreich

Steckbrief

Vereinigtes Königreich - Fakten

LändernameVereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland
Beste ReisezeitJanuar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August, September, Dezember
Fläche242.495 km2
HauptstadtLondon
Bevölkerung67.326.569
SpracheEnglisch
Staats-/RegierungsformParlamentarische Monarchie mit zwei Kammern
StaatsoberhauptHis Majesty King Charles III, Amtsantritt 08.09.2022
Vertreter des StaatsoberhauptsHis Royal Highness The Prince of Wales, ernannt: 09.09.2022
RegierungschefSir Keir Starmer, Amtsantritt: 05.07.2024, Labour Party
AußenministerDavid Lammy, Amtsantritt: 05.07.2024, Labour Party
WährungPfund Sterling
ZeitzoneGreenwich Mean Time, Westeuropäische Zeit, UTC±0, UTC+1
ReiseadapterG (D, M)
Kfz-LänderkennzeichenUK
ISO-3166GB, GBR
Landesvorwahl+44
Websitehttps://www.gov.uk/
Reisepass & VisumNicht notwendig

Geographie

In der letzten Eiszeit wurden die Britischen Inseln vom Kontinent abgetrennt. Die Hauptinsel prägen zwei Großlandschaften, die Midlands und Lowlands im Südosten und die Highlands im Norden und Westen. Süd- und Mittelengland sind im Osten flach, im Westen ragen Mittelgebirge zwischen 600 und 1000 m auf. Im Südwesten erstreckt sich die gebirgige Halbinsel Cornwall weit in den Atlantik hinein. Die knapp 1100 m hohen Cambrian Mountains in Wales sind ein fast waldfreies Bergland. Der Norden Englands sowie Schottland und Nordirland sind von rauen Bergen zerklüftet. Die Penninische Kette, ein knapp 900 m hohes Mittelgebirge, erstreckt sich über 240 km in nordsüdlicher Richtung und bildet sozusagen das „Rückgrat“ Nordenglands. Zu den schottischen Hochlandgebieten werden die North West Highlands und die Grampian Mountains gerechnet. Zahlreiche Seen, fjordähnliche Buchten und eine Vielzahl von Inseln (Hebriden, Orkney-Inseln, Shetland-Inseln) sind weitere Kennzeichen dieser Landschaft. Die meisten Flüsse fließen ostwärts, sind kurz, aber wasserreich und erschließen den Staat bis weit ins Landesinnere. In den trichterförmigen Flussmündungen finden sich Naturhäfen. Das ozeanische Klima wird vom warmen Golfstrom beeinflusst, charakteristisch sind daher milde Winter, kühle Sommer und häufig starke atlantische Winde. Nur selten treten Schnee und Frost außerhalb der Gebirge auf. Die hohe Luftfeuchtigkeit bewirkt eine hohe Anzahl an Nebeltagen, berühmt-berüchtigt ist der Londoner Nebel (The Fog).

Politik und Bevölkerung

Das Vereinigte Königreich Großbritannien ist eine parlamentarische Erbmonarchie ohne schriftlich niedergelegte Verfassung. Staatsoberhaupt ist der König. Das Parlament besteht aus dem Unterhaus mit 659 auf fünf Jahre gewählten Abgeordneten sowie dem Oberhaus, dem 1200 Adlige und Bischöfe angehören, die bei der Gesetzgebung nur noch Vetorecht haben. Den Führer der Mehrheitsfraktion ernennt der König zum Premierminister. Neben der Konservativen Partei und der Labour Party konkurrieren noch einige kleinere politische Gruppierungen. Das Vereinigte Königreich setzt sich zusammen aus England, Schottland, Wales und Nordirland. Eine Abstimmung in Schottland ergab 2014 ein knappes Votum für den Verbleib in Großbritannien. Zwölf Länder stehen direkt unter der britischen Krone. Dazu gehören u. a. die britischen Jungferninseln, die Falklandinseln und Gibraltar. 80 % aller Briten sind Engländer, die ab dem 11. Jh. aus keltischen, angelsächsischen und normannischen Einflüssen zu einer ethnisch homogenen Gruppe verschmolzen sind. 10 % stellen die Schotten, die keltischen Ursprüngen entstammen, 4 % sind Iren, 2 % Waliser. Die insgesamt 2,5 Mio. farbigen Einwanderer aus den Commonwealth-Staaten sind seit einigen Jahren mit neu aufgeflammtem Rassismus konfrontiert. Ein Drittel der Bevölkerung gehört der anglikanischen Staatskirche an, 14 % dem presbyterianischen Glauben. Viele Bürger sind europakritisch.

Geschichte

Zwischen 2800 und 1100 v. Chr. bauten die Glockenbecherleute den megalithischen Steinkreis von Stonehenge. Später besiedelten Kelten die Insel, die 43–410 n. Chr. unter römische Herrschaft kam. Ab 450 drängten die Angeln und Sachsen nach, 1066 erfolgte die letzte erfolgreiche Invasion durch Wilhelm den Eroberer. Der Adel zwang König Johann Ohneland 1215, die Magna Charta anzuerkennen, ein Meilenstein in der Entwicklung rechtsstaatlicher Verhältnisse. Unabhängigkeit vom päpstlichen Machtanspruch brachte die Gründung der anglikanischen Staatskirche unter Heinrich VIII. (1509–47). 1588 besiegten die Engländer die spanische Armada und wurden damit zur führenden Seemacht. Unterstützt durch Kapital- und Materialflüsse aus den Kolonien, begann etwa um 1770 die industrielle Revolution. Die Gründung des British Commonwealth of Nations leitete 1926 einen Prozess der allmählichen Umgestaltung des Kolonialreiches ein. Den Zweiten Weltkrieg gewann das Land an der Seite der Alliierten, büßte aber seine Weltmachtstellung ein. 1969 begann ein langjähriger Bürgerkrieg in Nordirland, der erst 1998 endete. 2003 nahm Großbritannien am Irak-Krieg teil. Seit 2012 mehren sich Stimmen, die für einen Austritt aus der EU plädieren. Königin Elisabeth II. (Windsor) ist seit 1952 britische Monarchin.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Die Botschaft London ist zwar die zuständige diplomatische Vertretung auch für die Überseegebiete des Vereinigten Königreichs, nimmt für diese aber keine konsularischen Aufgaben wahr.
Für Anguilla, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) und Montserrat ist die deutsche Botschaft in Port-of-Spain/Trinidad und Tobago konsularisch zuständig.
Für Bermuda ist das Generalkonsulat in New York/ konsularisch zuständig. In Hamilton, Bermuda, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für die Kaimaninseln (Cayman Islands) und Turks- und Caicosinseln ist die deutsche Botschaft in Kingston/Jamaika konsularisch zuständig.
Für St. Helena (St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha) ist das deutsche Generalkonsulat in Kapstadt/Südafrika konsularisch zuständig.

Es gibt ein enges Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in London U-Bahnen. Das Verkehrsnetz von Britischen Überseegebieten besteht in der Regel aus Busverbindungen und Taxis.

Informationen zum Autofahren in Großbritannien bietet Find-Your-Great-Britain.

Es herrscht Linksverkehr. Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sollte sichergestellt werden, dass Scheinwerfer entsprechend eingestellt sind bzw. abgeklebt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,8; in Schottland 0,5.

Vorfahrtsregelungen sind üblicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, weiße Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linie verlangt langsames Heranfahren.

An wenigen Kreuzungen ohne Regelung mit Schildern haben die Hauptstraßen Vorrang, gilt die Verständigung unter Verkehrsteilnehmern zur Reihenfolge des Weiterfahrens.
Im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, sofern nichts anderes markiert ist, es sollte so frühzeitig wie möglich in die richtige Spur eingefädelt werden. Blinkzeichen werden schon beim Einfahren entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung gesetzt.
Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot, rote ein Halteverbot, eine durchgezogene rote Doppellinie ein absolutes Halte- und Parkverbot.

Bei Fahrten in den Großraum London müssen alle Fahrzeuge die erforderlichen Emissionsstandards der Ultra Low Emission Zone (ULEZ) oder der Low Emission Zone (LEZ) erfüllen. Um festzustellen, ob die Standards eingehalten werden oder eine entsprechende Gebühr gezahlt werden muss, ist eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs bei der für die ULEZ und LEZ zuständigen Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) notwendig.

Dies sollte zehn Tage vor Einreise erfolgen. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen. Ist ein Fahrzeug nicht registriert, wird automatisch davon ausgegangen, dass die Standards nicht eingehalten werden und eine entsprechende Gebühr bzw. Strafzahlung wird fällig. Ausführliche Informationen erteilt die TfL.

Autoreisende müssen für Fahrten in das Vereinigte Königreich eine "Grüne Deckungskarte" als Nachweis ihrer Versicherungsdeckung mitführen. Reisende sollten vor Abreise prüfen, ob ihre Kfz-Versicherung das Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt.

Der deutsche Führerschein ist im Vereinigten Königreich gültig. Ein internationaler Führerschein ist nicht erforderlich.

Darüber hinaus können Inhaber eines deutschen Führerscheins mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihren Führerschein umtauschen, ohne dass eine erneute Fahrprüfung erforderlich ist. Der deutsche Führerschein kann genutzt werden, solange er gültig ist. Die britischen Regelungen sehen eine Erneuerung/Verlängerung des Führerscheins im Alter von 70 Jahren oder drei Jahre nach Wohnsitznahme in Großbritannien - je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist - vor. Weitere Informationen können auf der Webseite der "Driver and Vehicle Licensing Agency" (DVLA) nachgelesen werden.

Homosexuelle Handlungen sind im Vereinigten Königreich nicht strafbar und werden von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert.
Auch in den Britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht strafbar. Allerdings sind die -Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit denen im Vereinigten Königreichs (Landesteile England, Schottland, Wales).

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm.

Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Näheres kann unter Bestimmungen zum Mitführen von Messern und unter Bestimmungen und Beschränkungen zur Einfuhr von Schusswaffen, Messern, Schwertern und anderen Angriffswaffen eingesehen werden.

Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise an einem britischen Flughafen, der Besitz verbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar Haftstrafe sind in der Regel die Folge.
Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen.

  • Wenn Sie mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, sollten Sie sich unbedingt bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland erkundigen, selbst wenn Sie im Besitz eines deutschen Waffenscheins sind.

Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie einem Bußgeld ("civil penalty") von 2.000 GBP pro illegal Einreisendem belegt.

  • Seien Sie bei der Mitnahme von Anhaltern besonders vorsichtig und vergewissern Sie sich eines Aufenthaltstitels.

Einfuhr und Besitz von Drogen sind strafbar.

Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Für die direkte Einreise aus Deutschland in das Vereinigte Königreich (und auch Gibraltar) sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Meningokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Sie wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe GOV.UK/department-of-health-and-social-care.

Eine Impfung gegen die Frühsommerenzephalitis FSME ist nicht erforderlich.

  • Es bestehen keine internationalen Impfvorschriften. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Reisende nach Montserrat müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind, und aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen oder sich im Transit in einen Gelbfieberendemiegebiet aufgehalten haben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Dengue-Fieber und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen.
Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Ein Malariarisiko besteht derzeit nicht. Importierte Malariafälle werden aber beobachtet.

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.

Reisende auf die Pitcairn Inseln müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind oder aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen. Für beide Territorien gilt:

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Bitte beachten Sie bei Reisen in das Chagos-Archipel und die Pitcairninseln ebenfalls die Abschnitte

Dengue-, Chikungunya-Fieber, Malaria, HIV/AIDS und Durchfallerkrankungen (s.o.).

Von deutschen gesetzlichen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden. Besucher und Touristen haben mit einer EHIC wie bisher Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen beim NHS.

Die medizinische Versorgung in den britischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die Überseegebiete bewusst sein.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.

  • Lassen Sie sich vor einer Reise in die Überseegebiete durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 20 Feb 2024 12:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 20 Feb 2024 12:18:19 +0100)

Letzte Änderungen: 

Einreise - Minderjährige

Einschließlich Britische Überseegebiete

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Einreise/Brexit

Bei Einreise in das Vereinigte Königreich (außer für die Einreise nach Gibraltar) ist grundsätzlich ein Reisepass notwendig. Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Dies gilt auch für Transitreisende. Weitere Hinweise siehe Einreise und Zoll.

Sicherheit

Terrorismus

In Großbritannien wurden einzelne terroristische Anschläge mit Todesopfern und Verletzten verübt: zuletzt im Juni 2023 in Nottingham, im November 2021 in Liverpool, 2020 in London, 2019 auf der London Bridge in London.

Für Bedrohungslagen wegen Terrorismus gilt für das ganze Vereinigte Königreich die Stufe drei (von fünf) „Substantial". Informationen zu den Warnstufen bietet das Joint Terrorism Analysis Centre/Security Service (MI5).

Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Für Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen wenden Sie sich an das Home Office, Tel. +44 20 7035 4848 sowie an das Terrorism-National-Emergency.
  • Zur aktuellen Lage in Bezug auf Nordirland wenden Sie sich an die Police Service of Northern Ireland (PSNI), Tel. +44 845 600 8000.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In Nordirland ist das Aufflammen lokaler Gewalt insbesondere während der „Marching Season" von Mitte Juni bis Mitte August, mit gewaltsamen Auseinandersetzungen von rivalisierenden paramilitärischen Gruppen und mit Sicherheitskräften, möglich.

  • Verhalten Sie sich umsichtig.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften.

Kriminalität

In Großstädten und dort insbesondere an bei Touristen beliebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, vereinzelt auch zu Gewaltdelikten. In einzelnen Vierteln von Großstädten, aber insbesondere auch in den Britischen Überseegebieten kann die Kriminalität und Gewaltbereitschaft erheblich variieren.

  • Beachten Sie die hilfreichen Tipps der British Transport Police gegen u.a. Taschendiebe.
  • Erkundigen Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel nach der Sicherheit von Vierteln, die Sie nicht kennen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima auf dem Festland ist gemäßigt, in den Überseegebieten tropisch bzw. subtropisch.
Auf dem Festland können extreme Wetterlagen mit Stürmen und Starkregen nicht ausgeschlossen werden.

Im Nordatlantik und insbesondere in der Karibik ist von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Auf Bermuda, den Britischen Jungferninseln, den Turks & Caicos Inseln, auf Montserrat und Anguilla kann es dann zu schweren Wirbelstürmen und in der Folge zu erheblichen Überschwemmungen, Erdrutschen und Ausfall von Strom- und Kommunikationsnetzen kommen.

Einige Britische Überseegebiete wie insbesondere St. Helena und Montserrat liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Reiseinfos

Die an den Streiks im Dezember 2022 beteiligten Gewerkschaften der Transportunternehmen haben bis Herbst 2023 weitere Streiks angekündigt. Kurzfristige Einschränkungen des Reiseverkehrs und Streiks, insbesondere vor und nach Feiertagen können nicht ausgeschlossen werden.

  • Bitte informieren Sie sich im Vorfeld Ihrer Reise, ob ein möglicher Streik Auswirkungen auf Ihren Aufenthalt im Vereinigten Königreich haben könnte.

Zuständige Auslandsvertretungen für die Britischen Überseegebiete

Die Deutsche Botschaft London ist zwar die zuständige diplomatische Vertretung auch für die Überseegebiete des Vereinigten Königreichs, nimmt für diese aber keine konsularischen Aufgaben wahr.
Für Anguilla, British Virgin Islands und Montserrat ist die Deutsche Botschaft in Port-of-Spain/Trinidad und Tobago konsularisch zuständig.
Für Bermuda ist das Deutsche Generalkonsulat in New York/USA konsularisch zuständig. In Hamilton, Bermuda, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für Cayman Islands und Turks & Caicos Islands ist die Deutsche Botschaft in Kingston/Jamaika konsularisch zuständig.
Für St. Helena & Dependencies ist das Deutsche Generalkonsulat in Kapstadt/Südafrika konsularisch zuständig.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein enges Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in London U-Bahnen. Das Verkehrsnetz von Britischen Überseegebieten besteht in der Regel aus Busverbindungen und Taxis.

Informationen zum Autofahren in Großbritannien bietet Find-Your-Great-Britain.

Es herrscht Linksverkehr. Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sollte sichergestellt werden, dass Scheinwerfer entsprechend eingestellt sind bzw. abgeklebt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,8; in Schottland 0,5.

Vorfahrtsregelungen sind üblicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, weiße Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linie verlangt langsames Heranfahren.

An wenigen Kreuzungen ohne Regelung mit Schildern haben die Hauptstraßen Vorrang, ggf. gilt die Verständigung unter Verkehrsteilnehmern zur Reihenfolge des Weiterfahrens.
Im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, sofern nichts anderes markiert ist, es sollte so frühzeitig wie möglich in die richtige Spur eingefädelt werden. Blinkzeichen werden schon beim Einfahren entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung gesetzt.
Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot, rote ein Halteverbot, eine durchgezogene rote Doppellinie ein absolutes Halte- und Parkverbot.

Umweltzonen - (Ultra) Low Emission Zone

Bei Fahrten in den Großraum London müssen alle Fahrzeuge die erforderlichen Emissionsstandards der Ultra Low Emission Zone (ULEZ) oder der Low Emission Zone (LEZ) erfüllen. Um festzustellen, ob die Standards eingehalten werden oder eine entsprechende Gebühr gezahlt werden muss, ist eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs bei der für die ULEZ und LEZ zuständigen Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) notwendig.

Dies sollte zehn Tage vor Einreise erfolgen. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen. Ist ein Fahrzeug nicht registriert, wird automatisch davon ausgegangen, dass die Standards nicht eingehalten werden und eine entsprechende Gebühr bzw. Strafzahlung wird fällig. Ausführliche Informationen erteilt die TfL.

Versicherungsnachweis

Autoreisende müssen für Fahrten in das Vereinigte Königreich eine "Grüne Deckungskarte" als Nachweis ihrer Versicherungsdeckung mitführen. Reisende sollten vor Abreise prüfen, ob ihre Kfz-Versicherung das Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist im Vereinigten Königreich gültig. Ein internationaler Führerschein ist nicht erforderlich.

Darüber hinaus können Inhaber eines deutschen Führerscheins mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihren Führerschein umtauschen, ohne dass eine erneute Fahrprüfung erforderlich ist. Der deutsche Führerschein kann genutzt werden, so lange er gültig ist. Die britischen Regelungen sehen eine Erneuerung/Verlängerung des Führerscheins im Alter von 70 Jahren oder drei Jahre nach Wohnsitznahme des Inhabers in Großbritannien - je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist - vor. Weitere Informationen können auf der Webseite der „Driver and Vehicle Licensing Agency" (DVLA) nachgelesen werden.

LGBTIQ

Homosexualität ist im Vereinigten Königreich nicht strafbar und wird von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert.
Auch in den britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht mehr strafbar. Allerdings sind die LGBTIQ-Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit dem auf das Festland des Vereinigten Königreichs.

Rechtliche Besonderheiten

Waffen

Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm.

Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Näheres kann unter Bestimmungen zum Mitführen von Messern und unter Bestimmungen und Beschränkungen zur Einfuhr von Schusswaffen, Messern, Schwertern und anderen Angriffswaffen eingesehen werden.

Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise an einem britischen Flughafen, der Besitz verbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar Haftstrafe sind in der Regel die Folge.
Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen.

  • Wenn Sie mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, sollten Sie sich unbedingt bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland erkundigen, selbst wenn Sie im Besitz eines deutschen Waffenscheins sind.

Beihilfe zu illegaler Einreise

Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty") von 2.000 GBP pro illegal Einreisendem belegt.

  • Seien Sie bei der Mitnahme von Anhaltern besonders vorsichtig und vergewissern Sie sich eines Aufenthaltstitels.

Drogen

Einfuhr und Besitz von Drogen sind strafbar.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Einreise/Brexit

Personalausweise werden grundsätzlich nicht als Reisedokumente für EU-Bürger (außer für die Einreise nach Gibraltar) anerkannt. Dies gilt auch für Transitreisende.

Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein muss. Ausnahmen bestehen für bestimmte EU-Bürger, die bereits einen Aufenthaltsnachweis für das Vereinigte Königreich besitzen, s. Reisedokumente.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein, Ausnahme: Gibraltar
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, vereinzelt Probleme bei der Anerkennung von verlängerten Kinderreisepässen

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht zur Reise benutzt werden. Selbst wenn sie inzwischen wieder als aufgefunden gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Sie erkennt jedoch bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2025 bestimmte Ausnahmetatbestände an. So können diejenigen EU-Bürger, die ihren Aufenthalt bzw. ihre bisherigen Rechte als EU-Bürger im Vereinigten Königreich über einen sog. Pre-Settled oder Settled Status (britischer Aufenthaltsnachweis) gesichert haben, weiterhin mit Personalausweis die Grenze überqueren. Soweit in diesen Fällen beim Grenzübertritt der Personalausweis (und nicht der Reisepass) genutzt wird, empfiehlt sich zwecks Vereinfachung des Datenabgleichs durch die britische Grenzpolizei, dass Personalausweis und digitaler Nachweis des Aufenthaltsstatus verknüpft sind. Für diese Fälle sollten also beim digitalen Aufenthaltsstatus auch die Personalausweisdaten hinterlegt werden. 

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen von längstens 180 Tagen kein Visum. 

In vielen anderen Fällen ist seit dem 1. Oktober 2021 ein Visum erforderlich. Einreisen für Au-Pair-Aufenthalte sind gar nicht mehr und für Praktika nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen bei vorheriger Einholung eines Visums erlaubt. EU- Studierende müssen vorab ein Studentenvisum beantragen, wenn der geplante Aufenthalt sechs Monate überschreitet. In diesen Fällen ist eine Einreise zum Studienantritt ohne vorheriges Visum nicht möglich und hat bereits zu Zurückweisungen an der Grenze und Rückflügen nach Deutschland geführt.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der britischen Regierung.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und müssen nachweisen, wo und bei wem sie sich aufhalten werden. Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht - z. B. Pflegekinder mit abweichendem Familiennamen -, sollten mit Dokumenten ihre Berechtigung belegen können.

  • Beachten Sie die Hinweise des britischen Innenministeriums zur Einreise Minderjähriger.
  • Lassen Sie sich von der geplanten Unterkunft schriftlich bestätigen, dass ein Aufenthalt alleinreisender Minderjähriger möglich ist.

Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Montserrat, St. Helena & Dependencies und Turks & Caicos Islands

Anguilla

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.

Visum

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.

Bermuda

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.

Visum

Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: maximal 21 Tage, Verlängerung ist beim Department of Immigration zu beantragen.

Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt.

Bei Einreise müssen ein Round-Trip Ticket, eine Hotel- oder Host-Adresse sowie Immigrations- und Zollformulare vorgelegt werden, die im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt werden.

British Virgin Islands

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.

Visum

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.

Cayman Islands

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Visum

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich.
Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.

Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Montserrat

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.

Visum

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.

St. Helena & Dependencies

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von St. Helena, der britischen Regierung bzw. den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise gültig sein.

Visum

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise wird ein "Visitor's pass", gültig für drei Monate, ausgestellt.

Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich.

Turks & Caicos Islands

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung der Turks & Caicos Islands. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Visum

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden.

Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.

Ein- bzw. Ausreise in die Überseegebiete über die USA

Bei Ein- und Ausreise in die britischen Überseegebiete über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Reise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.

Einfuhrbestimmungen

Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Seit diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die

  • aus dem Vereinigten Königreich in das Zollgebiet der Union oder
  • aus dem Zollgebiet der Union in das Vereinigte Königreich verbracht werden.

Zollrechtliche Informationen bietet der deutsche Zoll zum Brexit.

Pflanzen und Lebensmittel

Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.

Medikamente

Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge). Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.

Heimtiere

Für alle Einreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

Es ist wichtig die Reihenfolge zu beachten:

  • Mikrochip
  • Tollwutimpfung: die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise stattgefunden haben, regelmäßige Boosterimpfungen werden anerkannt, solange sie im geforderten Intervall stattgefunden haben.
  • Bei Hunden: Bandwurmbehandlung nicht weniger als 24 Std und nicht früher als 120 Std (fünf Tage) vor Einreise.

Alle Schritte müssen in einem EU Heimtierausweis eingetragen sein. Für die Rückreise in die EU bedarf es lediglich des in der EU ausgestellten Heimtierausweises. Für die Rückreise in die EU ist somit kein gesondertes Gesundheitszeugnis (AHC) aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erforderlich.

Die genauen Bestimmungen und ggf. noch weitere Neuregelungen können auf dieser Webseite nachgelesen werden.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland in das Vereinigte Königreich (und auch Gibraltar) sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Meningokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Sie wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe GOV.UK/department-of-health-and-social-care.

Eine Impfung gegen die Frühsommerenzephalitis FSME ist nicht erforderlich.

Medizinische Hinweise für die Falklandinseln, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha

  • Es bestehen keine internationalen Impfvorschriften. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Hinweise für die Karibik: Anguilla, Bermuda, Montserrat, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands), die Kaiman-Inseln (Cayman Islands) und die Turks & Caicos Inseln.

Impfschutz

Reisende nach Montserrat müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind, und aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen oder sich im Transit in einen Gelbfieberendemiegebiet aufgehalten haben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Dengue-Fieber und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen.
Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Ein Malariarisiko besteht derzeit nicht. Importierte Malariafälle werden aber beobachtet.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Tollwut (Rabies)

Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.

Medizinische Hinweise für das Britische Territorium im Indischen Ozean (Chagos-Archipel) und die Pitcairninseln.

Reisende auf die Pitcairn Inseln müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind oder aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen. Für beide Territorien gilt:

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Andere

Bitte beachten Sie bei Reisen in das Chagos-Archipel und die Pitcairninseln ebenfalls die Abschnitte Dengue-, Chikungunya-Fieber, Malaria, HIV/AIDS und Durchfallerkrankungen (s.o.).

Medizinische Versorgung

Von deutschen gesetzlichen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden. Besucher und Touristen haben mit einer EHIC wie bisher Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen beim NHS.

Die medizinische Versorgung in den britischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die Überseegebiete bewusst sein.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.

  • Lassen Sie sich vor einer Reise in die Überseegebiete durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Der Abschluss einer privaten Reisekranken- und Rückholversicherung wird empfohlen.

Für Staatsangehörige der EU-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auch nach dem 1.1.2021 bis zum Ende ihrer Gültigkeit, wenn diese vor dem 1.1.2021 ausgestellt wurde. Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU-Staatsbürger. Die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service) stehen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, im Notfall aber auch Touristen zur Verfügung.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Staatsangehörige eines EFTA-Staates sowie Drittstaatsangehörige benötigen zur Inanspruchnahme von NHS-Leistungen unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung für Großbritannien. Staatsangehörige von EU-Ländern ohne aktuell noch gültige EHIC benötigen ebenfalls eine Auslandsreise-Krankenversicherung für Großbritannien.

Die Kosten für medizinische Behandlungen sind in Großbritannien sehr hoch.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken Nein -
Malaria Nein -
Typhus Nein -
Cholera Nein -
Gelbfieber Nein -

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Impfung gegen Hepatitis A wird empfohlen. Eine Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.


Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition empfehlenswert.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis (B) kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem junge Erwachsene, die einen Langzeitaufenthalt planen, impfen lassen. Die Impfung wird bei Langzeitaufenthalten für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfohlen. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.

 

Großbritannien und Nordirland gelten als terrestrisch tollwutfrei.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Personalausweis/Identitätskarte
Deutschland Ja Nein Nein Nein
Türkei Ja Ja Ja -
Andere EU-Länder Ja Nein Nein Nein
Schweiz Ja Nein Nein Nein
Österreich Ja Nein Nein Nein

Personalausweise/Identitätskarten

Achtung: Seit dem 1. Oktober 2021 benötigen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen der EU und der Schweiz für die Einreise nach Großbritannien einen Reisepass.

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab und verlangen, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. 

Anmerkung zum Reisepass

Reisedokumente, die in der Vergangenheit als gestohlen oder als verloren gemeldet waren und dann wiedergefunden und neu angemeldet wurden, sollten für die Einreise nicht benutzt werden. Oft ist der Verlusteintrag in der Interpol-Datenbank noch nicht gelöscht, weshalb sie an der Grenze eingezogen werden.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Besuchs-, Business- oder Touristenreisen von bis zu 6 Monaten:

EU-Länder und Schweiz.

Achtung: Wer plant, in Großbritannien zu arbeiten, benötigt ein Arbeitsvisum. Das gilt auch für Au-Pairs, Praktikanten, Trainees, kurzfristige Vertretungen und Selbständige.

Visafreie Geschäftsreisende benötigen u.a. eine Bestätigung eines britischen Unternehmens, dass die Aktivitäten im Rahmen der Geschäftsreise zulässig sind, einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und einen Beleg über die gesamte, geplante Reiseroute inklusive Unterkünften. 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Laut den Bestimmungen des Britischen Innenministeriums müssen Erwachsene, die Minderjährige bei einer Ein- oder Ausreise begleiten, ihre Erziehungsberechtigung bzw. das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind nachweisen können und eine Kopie ihres Reisepasses vorlegen. Alleinreisende Minderjährige müssen eine von den Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung in englischer Sprache mitführen, die auch über die Unterbringung und Betreuung des Minderjährigen in Großbritannien informiert. Zudem müssen Nachweise für die Unterbringung vorgelegt werden.

Erwachsene Reisende, die ein minderjähriges Kind mit Wohnsitz in Großbritannien bei der Ausreise aus Großbritannien begleiten, müssen Nachweise über ihre Sorgeberechtigung (Geburts- oder Adoptionsurkunde, eine vom Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung, ggf. Trauungs- bzw. Scheidungsurkunden ) mit sich führen. 

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen nationalen von UK akzeptierten Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. Der Nachweis von Tollwut-Antikörpern und einer Zeckenbehandlung ist seit 2012 nicht mehr erforderlich. 

Hunde müssen 1-5 Tage vor der Abreise von einem Tierarzt auf Bandwürmer untersucht und behandelt werden.


Gelistete Drittstaaten: www.gov.uk/take-pet-abroad#countries-and-territories
 


Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht gelisteten Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:

Wird eine der oben genannten Anforderungen (implantierter Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, offizielles Gesundheitszeugnis, Bandwurmuntersuchung bei Hunden und darüber hinaus ein Bluttest 30 Tage der der Impfung auf vakzinale Antikörper und anschließender 3-monatiger Wartezeit) nicht entsprochen, müssen Tiere aus nicht gelisteten Drittstaaten vor der Verbringung nach GB die folgenden Bestimmungen erfüllen:

- Erbringung eines Dokumentes benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture, Fisheries and Food nachweist.
- 6-monatige Quarantäne,  während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.


Nicht gelistete Drittstaaten: www.gov.uk/take-pet-abroad#countries-and-territories
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Großbritannien ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem Pet Travel Scheme (PETS) gelockert.

Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilen die britischen Generalkonsulate oder das Department for the Environment, Food and Rural Affairs (www.gov.uk/government/organisations/department-for-environment-food-rural-affairs).

Hinweis: Der Besitz der folgenden Hundetypen ist in Großbritannien verboten: 

- Pit Bull Terrier
- Japanischer Tosa
- Dogo Argentino
- Fila Braziliero
- sowie alle Pit Bull-Hundetypen
 

Zu den Pit Bull-Hundetypen können die folgenden Züchtungen gehören:
- Amerikanische Staffordshire Terrier
- Irische Staffordshire Terrier
- Irische Blue oder Red Nose
- einige Arten der Amerikanischen Bulldogge.

Bearbeitungsdauer

Ab dem persönlichen Termin der Visumbeantragung im Schnitt 7 Wochen.

Gültigkeit

Unterschiedlich, Touristenvisa werden generell für 6 Monate ausgestellt. Ein Transitvisum ist 7 Tage gültig.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als die visumfreien 6 Monate in Großbritannien aufhalten wollen, benötigen ein Visum bzw. ein Arbeitsvisum (das gilt auch für Au-Pairs, Praktikanten und Selbständige). (Britische Organisationen können nur dann Arbeitnehmer aus dem Ausland anwerben, wenn sie ein vom Innenministerium lizenzierter Sponsor sind. 

Transit

Zahlreiche ansonsten visumpflichtige Reisende (weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen), die mit dem Flugzeug ankommen und am selben Tag vom selben Flughafen in ein Drittland (Rep. Irland ausgenommen) weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.


 

Visaarten und Kosten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Kosten

Deutschland, Österreich und Schweiz:
Die Visagebühren für die folgenden Visaarten sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.

Touristenvisum: 
Standard Visitor Visa: £115 (bis zu 6 Monate), £400 (bis zu 2 Jahren), £670 (bis zu 5 Jahren)

Hinzu kommt eine Servicegebühr der TLScontact-Visum-Antragszentren.

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität unterschiedlich. I. Allg:

Besuchervisum:
(a) 1 ausgefülltes Antragsformular (einige Nationalitäten benötigen 2 ausgefüllte Antragsformulare).
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens für den gesamten Aufenthalt gültig ist, und mit einer leeren Seite,. Sofern in den letzten 12 Monaten ausgestellt, eine Kopie oder das Original des vorhergehenden Reisepasses.
(d) Gebühr (Nachweis über online erfolgte Bezahlung).
(e) Arbeits- oder Studienbescheinigung.
(f) Hotelbuchung oder schriftliche Einladung (die Bezahlung der Unterkunft sollte erst nach der Visumerteilung erfolgen).
(g) Buchungsbestätigung über Hin- und Rückflugtickets.
(h) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigungen der letzten 6 Monate, Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch).

(i) Nachweis über den Familienstand.

Geschäftsvisum:
(j) Entsendungsschreiben der eigenen Firma sowie Einladung des britischen Geschäftspartners mit Angaben zu Reisegrund und -dauer.

Geld

Geldwechsel

Alle Banken, Wechselstuben, größere Reisebüros, Wechselbüros großer Kaufhäuser und zahlreiche Hotels wechseln Fremdwährungen. Wechselstuben haben häufig bis spät geöffnet, berechnen jedoch z. T. hohe Wechselgebühren.

Währung

1 Pfund (Pound) = 100 Pence. Währungskürzel: £, GBP (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Nennbeträgen 50, 20, 10 und 5 £. In Schottland gibt es zusätzlich 1£ -Banknoten, die landesweit akzeptiert werden. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 2 und 1 £ sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Pence. Weitere Einzelheiten zu spezifischen Währungen in den Einträgen der einzelnen Landesteile.

Devisenbestimmungen

Für die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen bestehen keine Beschränkungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Barmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 £ (auch Reiseschecks oder auf Dritte ausgestellte Schecks).

Hinweis: Wer nach Nordirland ein- oder ausreist, muss u.a. auch Goldmünzen, Nuggets und Prepaid-Cards deklarieren.

Kreditkarten

Mastercard, American Express und Visa werden weitgehend akzeptiert. Reisende mit anderen Kreditkarten sollten sich vor der Bezahlung erkundigen, ob die entsprechende Karte angenommen wird. Einzelheiten auch vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Einzelhändler dürfen für Waren und Dienstleistungen, für die mit Kreditkarte bezahlt wird, mehr berechnen.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

Reiseschecks sollten in britischen Pfund Sterling ausgestellt sein. Sie können in Großbritannien in einigen Banken und in Wechselstuben eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-16.30/17.00 Uhr. Einige Zweigstellen haben außerdem samstags ganztägig oder abends länger und sonntags für eine begrenzte Zeit geöffnet.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Großbritannien und Nordirland eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak oder 200 Tabakstifte für Tabakerhitzer;
4 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 9 l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
18 l Tafelwein;
42 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 390 £ (bzw. 270 £  bei der Anreise mit dem privaten Flugzeug/Boot).


Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

Verbotene Importe

Drogen, Rohdiamanten und pornographische Erzeugnisse, bedrohte Tierarten und Pflanzen.

Anmerkung: Für Waffen (einschließlich Jagdwaffen, Schreckschusspistolen, Selbstverteidigungssprays, Messer sowie Schnappmesser mit Klingen von mehr als 7 cm Länge) und Munition wird eine Sondergenehmigung benötigt. Diese kann u. U. über einen Sponsor, der seinen Wohnsitz in Großbritannien hat, beim Polizeiamt beantragt werden.

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Vereinigtes Königreich - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 02.12.2024 (Unverändert gültig seit: 17.09.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 02.12.2024 (Unverändert gültig seit: 17.09.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
s

Copyright und Haftungsausschluss

© 2024 MD Travel Guide - MAIRDUMONT GmbH & Co. KG. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Seite darf ohne eine schriftliche Erlaubnis vervielfältigt werden.