Ländername | Republik Ecuador, República del Ecuador |
Fläche | 255.586 km2 |
Hauptstadt | Quito |
Bevölkerung | 16.938.986 |
Sprache | Spanisch |
Staats-/Regierungsform | Präsidialdemokratie mit Einkammerparlament ("Asamblea Nacional") auf Grundlage der Verfassung von 2008 |
Staatsoberhaupt | Daniel Roy-Gilchrist Noboa Azín, Acción Democrática Nacional (ADN), seit dem 23.11.2023 |
Regierungschef | Daniel Roy-Gilchrist Noboa Azín, Acción Democrática Nacional (ADN), seit dem 23.11.2023 |
Außenminister | Gabriela Sommerfeld Rosero, keine Partei, seit dem 23.11.2023 |
Währung | US-Dollar |
Zeitzone | UTC-5, UTC-6 |
Reiseadapter | A, B |
Kfz-Länderkennzeichen | EC |
ISO-3166 | EC, ECU |
Internet-TLD | .ec |
Landesvorwahl | +593 |
Website | http://www.presidencia.gob.ec/ |
Für dieses Land sind mehrere Klimaregionen erfasst. Bitte wählen Sie eine der folgenden Städte aus, um die passenden Klimadaten zu laden.
Seit Januar 2024 ist für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich. Ohne das korrekte Führungszeugnis kann die Einreise verweigert werden. Von der Vorlage befreit sind Minderjährige in Begleitung von Familienangehörigen bis zum vierten Verwandtschaftsgrad bzw. Touristen auf der Durchreise (Aufenthaltsdauer max. zehn Tage, Nachweise darüber sind erforderlich). Das Erfordernis gilt nicht für Einreisen auf dem Luftweg.
Siehe
Es gibt ein Inlandsflugnetz und zahlreiche Busverbindungen, von denen teurere Unternehmen zuverlässiger sind und höhere Sicherheitsstandards bieten. Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt.
Bei Flugreisen nach Galapagos kann der niedrigste Tarif ausschließlich für in Ecuador ansässige Personen gebucht werden. Ein entsprechender Hinweis ist in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vorhanden. Bei Nichteinhaltung fällt eine Zusatzgebühr an, die am Flughafen zu entrichten ist.
Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Besonders Fahrten in der Nacht sind mit einem erhöhten Risiko verbunden.
Bei sportlichen Aktivitäten (Canopy, Bergsteigen, Rafting) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.
Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, sodass normalerweise übliche touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können.
Es ist bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen der nationale deutsche Führerschein mit einer Übersetzung in die spanische Sprache oder - für Aufenthalte bis zu 180 Tagen - der internationale Führerschein erforderlich, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.
Gleichgeschlechtliche Ehen sind rechtlich möglich. Im ecuadorianischen Arbeitsrecht gilt ein Diskriminierungsverbot.
Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.
Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der USD, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100-USD-Noten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von USD in bar berücksichtigen.
Debit- (Girocard) und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Debitkarten in Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften, Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in kleineren Orten.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bei Einreise aus Brasilien, der Demokratischen Republik Kongo und Uganda sowie bei Reisenden, die sich länger als 12 Stunden im Transit eines dieser Länder aufgehalten haben, gefordert.
Allen Reisenden ab dem vollendeten neunten Lebensmonat wird eine Impfung dringend für Reisen in die Provinzen östlich der Anden unter 2.300 m (Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios und Zamora-Chinchipe, Esmeraldas) empfohlen.
Nicht generell empfohlen wird die Gelbfieberimpfung in Provinzen westlich der Anden unter 2.300 m: Guayas, Los Rios, Santa Helea und Santo Domingo de los Tsachilas sowie bestimmte Gebiete von Azuay, Bolivar, Canar, Carchi, Chimborazo, Cotopaxi, El Oro, Imbabura, Loja, Pichincha und Tungurahua.
Nicht empfohlen ist die Gelbfieberimpfung für Gebiete oberhalb von 2.300 m sowie für Quito, Guayaquil und die Galapagos Inseln.
Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (bei Weiterreise nach Costa Rica).
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
In Ecuador kommt hauptsächlich die Malaria tertiana vor (89%). Ein mittleres Risiko besteht in manchen Gebieten des Amazonasbeckens inklusive dem Nationalpark Yasuní. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes unter 1.500 m Höhe und den Inseln Puntas und Mondragon. Malariafrei sind Höhenlagen über 2.500 m inklusive Quito, Guayaquil und Galapagos. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.
Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder der Mitnahme einer Notfallselbstbehandlung hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird. empfohlen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
Dengue-Viren werden in weiten Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Die Übertragung erfolgt normalerweise durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt. In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften bei fehlenden Schutzmaßnahmen zu Infektionen mit der Chagas-Krankheit kommen.
Eine Übertragung kann ebenfalls durch die orale Aufnahme der Parasiten über verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften ("garapa") erfolgen. Dieser Übertragungsweg scheint sich zu häufen und soll inzwischen für die meisten Fälle in den Endemiegebieten Südamerikas verantwortlich sein.
In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei Übertragung durch den infizierten Kot in bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen mit Todesfällen kommen.
Landesweit kommt hauptsächlich die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis vor, sehr selten auch die Organ-Leishmaniasis. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilende Insektenstichen oder anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten im privaten Sektor in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere auch in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert. Die medizinische Versorgung auf den Galapagos-Inseln ist sehr einfach und eine Evakuierung auf das Festland nicht immer zeitnah möglich.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden. Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der Rechnung vor der Entlassung.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuell und voraussichtlich noch für die nächsten Monate kommt es zu geplanten und angekündigten Stromabschaltungen durch die ecuadorianische Regierung. Diese gehen einher mit Ausgangssperren zwischen 22 und 6 Uhr morgens in den Provinzen Guayas, Los Rios, Manabí, Orellana, Santa Elena, El Oro und im Kanton Ponce Enriquez.
Aufgrund der Stromabschaltungen kann es auch zu Beeinträchtigungen des Mobilfunknetzes kommen.
Aktuelle Informationen erteilt die Regierung kurzfristig.
Von nicht notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien wird, mit Ausnahme des Grenzübergangs Tulcán, abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen nach Esmeraldas (Stadt), Guayaquil südlich der Avenida Portete de Tarquí sowie Durán wird weiterhin abgeraten.
Im ganzen Land kommt es immer wieder zu Demonstrationen - meist aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen. Demonstranten blockieren routinemäßig lokale Straßen und Hauptautobahnen, oft ohne vorherige Ankündigung. Demonstrationen können mehrere Tage oder Wochen andauern. Straßenblockaden können den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Gesundheitsdiensten und Flughäfen erheblich einschränken und den Reiseverkehr sowohl innerhalb als auch zwischen Städten beeinträchtigen. Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen, Straßenblockaden oder Streiks zwingen Reisende, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Informationen über aktuell geltende Ausnahmezustände erteilt die ecuadorianische Regierung.
Verzichten Sie möglichst auf Abend- und Nachtfahrten. Beschränken Sie Fahrten auf das Notwendigste und führen Sie diese mit Vorsicht durch.
Halten Sie Ihre Kommunikationsmittel einsatzbereit.
Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste.
Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
Die Kriminalitätsrate und Gewaltbereitschaft sind hoch. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sowie Schießereien zwischen Sicherheitskräften und kriminellen Banden haben im ganzen Land stark zugenommen. Gelegentlich werden auch Anschläge durch Drogenbanden und kriminelle Gruppierungen verübt. Bei solchen Ereignissen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Besondere Vorsicht ist in folgenden Gebieten geboten:
(Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.)
Des Weiteren kommt Kleinkriminalität (Taschendiebstähle) insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten sowie in Überlandbussen vor. Ein deutlicher Anstieg teils gewalttätiger Kleinkriminalität ist im ganzen Land zu beobachten, insbesondere in Esmeraldas, Santo Domingo, Quevedo sowie Guayaquíl und Umgebung. Vor allem in der Stadt Esmeraldas ist ab dem frühen Nachmittag besondere Vorsicht in der Öffentlichkeit geboten. In den Metropolen Guayaquíl und Quito sowie an der Küste ist das Überfallrisiko erhöht; in der Provinz Esmeraldas, der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas sowie bei Besuchen der Stadt Santo Domingo ist das Risiko besonders hoch.
Im Norden der Provinz Esmeraldas kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden und bei denen mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte, auch unter Zivilisten, zu beklagen waren. Auch in den Provinzen Guayas und Santo Domingo de los Tsáchilas kommt es punktuell immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen. Die Gewaltkriminalität steigt im Zusammenhang mit Bandenkämpfen und Attentaten auf Polizei und Justiz. Auch die Rauschgiftkriminalität hat stark zugenommen. Aus diesem Grund kommt es aktuell vermehrt zu Fahrzeug- und Personenkontrollen durch Polizei und Militär.
In der gesamten Grenzregion zu Kolumbien besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von Entführungen und von Aktivitäten bewaffneter, mit dem Drogenhandel in Verbindung stehender Gruppen zu werden.
In größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und insbesondere in Bussen und Busstationen kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen, Raubüberfällen und Sexualdelikten. Die Täter wenden dabei verschiedenste Tricks an wie z.B. Ablenkungsmanöver, „Bußgeld"-Erpressung unter Verwendung falscher Uniformen, Raub oder Vergewaltigung nach Verabreichung bewusstseinsmindernder Drogen (auch in Form von Pulver in Speisen, Getränken oder auf Prospekten), Überfälle durch Taxifahrer in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle Kundschaft ansprechen.
Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der Telefonnummer 911 zu erreichen, Hinweise zur Erstattung von Anzeige bei Straftaten bietet die deutsche Botschaft in Quito.
Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
Ecuador liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu auch schwereren Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommt.
Insbesondere die Vulkane Sangay (im Park Sangay) und Reventador (etwa 90 km östlich von Quito) sind derzeit aktiv. Die Vulkane Cotopaxi und Tungurahua (im Touristengebiet Baños) stehen unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs, ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito, wird hingewiesen.
Nach Erdbeben entlang der pazifischen Küsten besteht insbesondere in Esmeraldas und Manabí auch die Gefahr von Tsunamis.
Es herrscht feuchtheißes Tropenklima im Küstengebiet und östlichen Tiefland, im Andenhochland gemäßigtes Klima mit starken Temperaturschwankungen.
In den Wintermonaten, insbesondere von Januar bis April, kommt es aufgrund von Regenfällen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen in der Küstenregion und im Hochgebirge. In der Folge kann es zu starken Beschädigungen der Verkehrswege kommen, die die Reisesicherheit beeinträchtigen.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen und insbesondere in Pichincha immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Seit Januar 2024 ist für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich. Ohne das korrekte Führungszeugnis kann die Einreise verweigert werden. Von der Vorlage befreit sind Minderjährige in Begleitung von Familienangehörigen bis zum vierten Verwandtschaftsgrad bzw. Touristen auf der Durchreise (Aufenthaltsdauer max. zehn Tage, Nachweise darüber sind erforderlich). Das Erfordernis gilt nicht für Einreisen auf dem Luftweg.
Siehe Aktuelles
Es gibt ein Inlandsflugnetz und zahlreiche Busverbindungen, von denen teurere Unternehmen zuverlässiger sind und höhere Sicherheitsstandards bieten. Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt.
Bei Flugreisen nach Galapagos kann der niedrigste Tarif ausschließlich für in Ecuador ansässige Personen gebucht werden. Ein entsprechender Hinweis ist in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vorhanden. Bei Nichteinhaltung fällt eine Zusatzgebühr an, die am Flughafen zu entrichten ist.
Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Besonders Fahrten in der Nacht sind mit einem erhöhten Risiko verbunden.
Bei sportlichen Aktivitäten (Canopy, Bergsteigen, Rafting) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.
Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, sodass normalerweise übliche touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können.
Es ist bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen der nationale deutsche Führerschein mit einer Übersetzung in die spanische Sprache oder – für Aufenthalte bis zu 180 Tagen - der internationale Führerschein erforderlich, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.
Gleichgeschlechtliche Ehen sind rechtlich möglich. Im ecuadorianischen Arbeitsrecht gilt ein Diskriminierungsverbot.
Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.
Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der USD, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100-USD-Noten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von USD in bar berücksichtigen.
Debit- (Girocard) und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Debitkarten in Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften, Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in kleineren Orten.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ecuadors sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Alle Personen, die nach Ecuador auf dem Land-, See- oder Luftweg einreisen und Krankheitssymptome (Erkältung, Fieber, Hautausschlag) aufweisen, müssen eine Gesundheitserklärung, die online oder als Formular an allen Grenzübergangsstellen erhältlich ist, ausfüllen und diese bei Einreise in vorgefertigte Boxen einwerfen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums erfolgt eine Einreiseverweigerung mit anschließender Rückführung an den Herkunftsflughafen.
Die Einreise mit beschädigten Reisepässen kann zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen.
Seit Januar 2024 ist für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich, siehe Reiseinfos.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen (pro Jahr) kein Visum.
Vom ersten Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Dieses Visum ist einmalig um weitere 90 Tage verlängerbar. Dazu muss das ecuadorianische Außenministerium vor Ablauf des Visums kontaktiert werden. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung (Kosten) können der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums entnommen werden.
Anschließend kann ein spezielles Touristen-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden (Art. 56 Ley de Movilidad Humana, keine Arbeitsaufnahme). Ein derartiges Visum kann nur alle fünf Jahre beantragt werden.
Für die Erteilung eines längerfristigen Visums ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für bereits ansässige Ausländer (also auch dort wohnhafte Deutsche) bei Verlängerung von Visa und/oder Aufenthaltskarte, in diesem Fall ist ein Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen.
Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.
Die Ein- und Ausreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador (Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provinz Loja)) bzw. Kolumbien und Ecuador (Rumichaca bei Tulcan) möglich. Der Grenzübergang La Balsa, Grenze zwischen San Ignacio und Zumba ist ebenfalls geöffnet, aber auf ecuadorianischer Seite nicht durchgehend besetzt. Die Einreise über diesen Grenzübergang wird nicht empfohlen.
Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalem Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.
Der Pass oder eine Passkopie muss stets mitgeführt werden. Außerdem wird empfohlen, auch eine Kopie des Einreisestempels und der o.g. Versicherung mit sich zu führen.
Weitere Informationen in spanischer Sprache sind bei der zuständigen Einwanderungsbehörde "Migración" erhältlich.
Siehe auch Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr
Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt. Nähere Informationen sind in spanischer Sprache beim ecuadorianischen Außenministerium zu finden.
Die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos), muss vor Abflug am Flughafen Quito erworben und bei Einreise vorgelegt werden.
Zur Ausreise aus Ecuador ist für Minderjährige mit Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in Ecuador (ab 6 Monaten) unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die nicht von den Sorgeberechtigten begleitet werden, zwingend die Vorlage einer entweder ecuadorianischen gerichtlichen, notariellen oder von einem ecuadorianischen Konsulat/Honorarkonsul beglaubigten Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Nähere Informationen bietet das ecuadorianische Ministerio del Interior.
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig.
Für die Einfuhr von Heimtieren sind mindestens eine gültige Tollwutimpfung und Titerbestimmung erforderlich. Da sich Vorschriften hierzu mehrfach geändert haben, sollten Sie mit der örtlich zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland Kontakt aufnehmen.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bei Einreise aus Brasilien, der Demokratischen Republik Kongo und Uganda sowie bei Reisenden, die sich länger als 12 Stunden im Transit eines dieser Länder aufgehalten haben, gefordert.
Allen Reisenden ab dem vollendeten neunten Lebensmonat wird eine Impfung dringend für Reisen in die Provinzen östlich der Anden unter 2.300 m (Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios und Zamora-Chinchipe, Esmeraldas) empfohlen.
Nicht generell empfohlen wird die Gelbfieberimpfung in Provinzen westlich der Anden unter 2.300 m: Guayas, Los Rios, Santa Helea und Santo Domingo de los Tsachilas sowie bestimmte Gebiete von Azuay, Bolivar, Canar, Carchi, Chimborazo, Cotopaxi, El Oro, Imbabura, Loja, Pichincha und Tungurahua.
Nicht empfohlen ist die Gelbfieberimpfung für Gebiete oberhalb von 2.300 m sowie für Quito, Guayaquil und die Galapagos Inseln.
Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (z.B. bei Weiterreise nach Costa Rica).
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
In Ecuador kommt hauptsächlich die Malaria tertiana vor (89%). Ein mittleres Risiko besteht in manchen Gebieten des Amazonasbeckens inklusive dem Nationalpark Yasuní. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes unter 1.500 m Höhe und den Inseln Puntas und Mondragon. Malariafrei sind Höhenlagen über 2.500 m inklusive Quito, Guayaquil und Galapagos. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder der Mitnahme einer Notfallselbstbehandlung hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird ggfs. empfohlen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
Dengue-Viren werden in weiten Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Die Übertragung erfolgt normalerweise durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt. In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften bei fehlenden Schutzmaßnahmen zu Infektionen mit der Chagas-Krankheit kommen.
Eine Übertragung kann ebenfalls durch die orale Aufnahme der Parasiten über verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften („garapa") erfolgen. Dieser Übertragungsweg scheint sich zu häufen und soll inzwischen für die meisten Fälle in den Endemiegebieten Südamerikas verantwortlich sein.
In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei Übertragung durch den infizierten Kot in bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen mit Todesfällen kommen.
Landesweit kommt hauptsächlich die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis vor, sehr selten auch die Organ-Leishmaniasis. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilende Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten im privaten Sektor in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere auch in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert. Die medizinische Versorgung auf den Galapagos-Inseln ist sehr einfach und eine Evakuierung auf das Festland nicht immer zeitnah möglich.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden. Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der Rechnung vor der Entlassung.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung im Lande ist in den größeren Städten mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine medizinische Notfallbehandlung in Privatkliniken meist nur gegen Vorkasse oder Nachweis ausreichender Bonität erfolgt (Kreditkartendeckung von 5.000 € empfohlen).
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 5 | - |
Malaria | 4 | - |
Typhus & Polio | 3 | - |
Cholera | 2 | - |
Gelbfieber | 1 | - |
[1] Ecuador gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten (Provinzen Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios und Zamora-Chinchipe). Daher empfiehlt die WHO unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung gegen Gelbfieber, v.a. bei Reisen außerhalb der Städte und im Regenwald. Impfschutz bei Reisen in die östlichen Provinzen dringend empfohlen.
Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Ecuador den Flughafen nicht verlassen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Provinzen: Guayas, Imbabura, Los Rios, Manabi. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Abweichend von den offiziellen Bestimmungen kann gelegentlich eine Choleraimpfung verlangt werden, insbesondere bei Ankunft aus einem Land mit Cholera bzw. bei Einreise außerhalb der internationalen Flughäfen.
[3] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[4] Malariarisiko ganzjährig in Gebieten unter 1500 m. Hohes Risiko in den Küstenprovinzen Esmeraldas, Manabí, Guayas und El Oro im Westen sowie in den östlichen Teilen der Amazonasprovinzen Sucumbíos, Napo und Pastaza. Mittleres Risiko im Westen der Provinzen Loja, Los Ríos und Cotopaxi sowie im westlichen Tiefland von Sucumbíos, Napo, Pastaza und Morona Santiago. Kein oder nur ein geringes Risiko in den übrigen Landesteilen, Städten und auf den Galapagos-Inseln. Für die gefährlichere Form Plasmodium falciparum (21%) wurde Chloroquinresistenz gemeldet.
[5] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Auch Schweinefleisch, rohe Salate und Mayonnaise sind nicht immer unbedenklich. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Für die Chagas-Erkrankung, die durch Raubwanzen übertragen wird, besteht ein geringes Infektionsrisiko in Slums. Reisenden, die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt während der Regenzeit (November bis Juni) in den Provinzen Laja, Guayas und Esmeraldas vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
In vereinzelten Herden im Nordwesten (Esmeraldas) tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen. Hepatitis B und E kommen vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Pest-Fälle wurden aus der Provinz Chimborazo gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. In der Provinz Morona Santiago (Amazonasgebiet) sind Fälle von Tollwut bei Menschen aufgetreten. Überträger sind wahrscheinlich Fledermäuse. Wer in diese von Touristen selten besuchte Region reist, sollte nachts die Fenster geschlossen halten und eine Impfung in Erwägung ziehen.
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und darf nicht beschädigt sein. Diese Bestimmung gilt sowohl für visumfreie als auch für visumpflichtige Aufenthalte.
Reisende fast aller Länder sind vom Visumzwang befreit und können sich bis zu 90 Tage innerhalb von einem Zeitraum von einem Jahr im Land aufhalten (Einreisestempel zählt).
Ausnahmen: Ein Visum benötigen u.a. Staatsangehörige von Äthiopien, Afghanistan, Bangladesch, Cuba, Eritrea, Haiti, Kenia, Nepal, Nigeria, Nord-Korea, Pakistan, Senegal und Somalia.
Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist vor Ort beim Außenministerium möglich.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die allein oder nur mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten aus Ecuador ausreisen und einen ständigen Wohnsitz (ab 6 Monaten) in Ecuador haben, benötigen unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit eine gerichtliche, notariell oder konsularisch (ecuadorianisches Konsulat im Ausland) beglaubigte Einverständniserklärung.
3-4 Wochen. Spätestens 1 Monat vor der geplanten Reise sollte mit der zuständigen diplomatischen Vertretung Kontakt aufgenommen werden.
Je nach Aufenthaltszweck unterschiedlich.
Das Touristenvisum kann einmalig verlängert werden. Das verlängerte Visum hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Transitvisa werden nicht ausgestellt.
U.a. Touristen-, Arbeits- und Studentenvisum.
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Einreisevisum (Aufenthalt bis zu 180 Tage):
(a) 1 Antragsformular (online oder bei den diplomatischen Vertretungen erhältlich),
(b) 1 Passbild mit weißem Hintergrund,
(c) Reisepass (bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig) und eine Kopie des Reisepasses,
(d) Kopie des Hin- und Rückflugtickets oder der elektronischen Ticketreservierung,
(e) polizeiliches Führungszeugnis (Minderjährige: Bescheinigung einer Bildungseinrichtung über gutes Betragen),
(f) Auslandsreisekrankenversicherung, die für Ecuador und während des gesamten Aufenthalts gültig ist.
(h) (evtl. eine Masern-Impfung),
(i) Nachweis ausreichender Geldmittel (z.B. Bankbestätigung oder Einkommensbestätigung des Arbeitgebers),
(j) Briefmarken für die Rücksendung des visierten Reisepasses innerhalb Deutschlands.
Empfohlen sind US-Dollar. Geld kann bei Banken und Wechselstuben (casas de cambio) gewechselt werden. Der Geldwechsel außerhalb der Städte kann schwierig sein. Die Wechselgebühr schwankt zwischen 1% und 4%, man sollte sich vor dem Umtausch erkundigen. Für Geldanweisungen steht "Western Union" mit einen dichten Netz an Vertriebsstellen und Partnern (100 Partner in Quito) zur Verfügung.
1 US-Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: US$, USD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 US$. Die 2 US-Dollar Banknote ist so selten, dass sie von Bankautomaten nicht ausgegeben wird. Sie ist ein beliebtes Sammlerobjekt, das viele wegen ihrer Rarität noch nie in den Händen gehalten haben. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 1 US$ sowie 50, 25, 10, 5 und 1 Cent. Neben den Dollarmünzen sind auch die Centavo-Münzen im Umlauf, diese werden als Wechselgeld ausgegeben und entsprechen im Wert dem Dollar-Cent.
Achtung: 50 und 100US$-Banknoten werden zurzeit in Banken und Geschäften nicht angenommen, weil viele falsche Banknoten im Umlauf sind.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt, Summen ab einem Gegenwert von 10.000 US$ sind deklarationspflichtig.
Mastercard, Visa und Diners Club werden normalerweise in großen Geschäften, Restaurants und Hotels angenommen. Jedoch ist das Abheben von Bargeld mit Kreditkarte am Geldautomaten zurzeit nicht immer möglich. Auch das Bezahlen mit Kreditkarte in Geschäften ist nicht immer möglich. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Ecuador nicht mehr angenommen.
I. Allg. Mo-Fr 09.00-16.00/18.00 Uhr, z. T. Sa vormittags
Goldbarren, Narkotika, Antiquitäten, lebende Wildtiere, aus geschützten Tierarten hergestellte Souvenirs (schwarze Koralle, Schildpatt).
Copyright und Haftungsausschluss