Ländername | Republik Botsuana / Republic of Botswana |
Fläche | 581.737 km2 |
Hauptstadt | Gaborone |
Bevölkerung | 2.291.661 |
Sprache | Englisch |
Staats-/Regierungsform | Republik |
Staatsoberhaupt | Dr. Mokgweetsi Eric Keabetswe Masisi, Präsident der Republik Botsuana (Botswana Democratic Party - BDP), Amtsantritt: 01.04.2018 |
Vertreter des Staatsoberhaupts | Slumber Tsogwane, Vize-Präsident der Republik Botsuana (BDP), Amtsantritt: 04.04.2018 |
Regierungschef | Dr. Mokgweetsi Eric Keabetswe Masisi, Präsident der Republik Botsuana (Botswana Democratic Party - BDP), Amtsantritt: 01.04.2018 |
Außenminister | Dr. Lemogang Kwape (BDP), Amtsantritt: 26.08.2020 |
Währung | botswanischer Pula |
Zeitzone | UTC+2, Zentralafrikanische Zeit |
Reiseadapter | D, G, M |
Kfz-Länderkennzeichen | BW |
ISO-3166 | BW, BWA |
Internet-TLD | .bw |
Landesvorwahl | +267 |
Website | http://www.gov.bw |
Seit dem 16. August 2024 werden an allen Grenzübergängen bei der Einreise nach Botsuana Maßnahmen zur Eindämmung der MPOX-Ausbreitung durchgeführt. Diese bestehen in einer Temperaturmessung und dem Ausfüllen eines zweiseitigen Fragebogens. In Botsuana ist nach aktuellem Stand bisher kein Fall einer MPOX-Erkrankung gemeldet worden.
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es Eisenbahn- und Busverbindungen.
Es herrscht Linksverkehr. Nach Einbruch der Dunkelheit ist das Unfallrisiko aufgrund von schlecht oder gar nicht beleuchteten Fahrzeugen, Hindernissen (abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge) und durch Wild- und freilaufende Haustiere (Rinder oder Esel) auf den Straßen extrem hoch.
In abgelegenen Gebieten gibt es nur wenige Tankstellen.
Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Nationalpark, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich. Öffentliche Verkehrsmittel (Klein- und Überlandbusse) sind meist in einem schlechten technischen Zustand, Qualifizierung, Fahrt- und Ruhezeiten der Fahrer werden in der Regel nicht überwacht. In größeren Städten wie Gaborone, Francistown, Kasane und Maun gibt es zuverlässige Mietwagenfirmen.
Es ist entweder der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein, oder zumindest einer amtlichen Übersetzung des deutschen Führerscheins in die englische Sprache erforderlich.
Homosexuelle Handlungen sind in Botsuana nicht strafbar, ein entsprechendes Gesetz wurde vom obersten Gericht in Botsuana aufgehoben. Ein Großteil der Bevölkerung hegt allerdings weiterhin Vorbehalte gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, darunter das Parlamentsgebäude, zu fotografieren.
Landeswährung ist der Pula (BWP). Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) des "Maestro"-Systems kann an vielen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Die Bargeldmenge ist allerdings häufig auf umgerechnet ca. 100 bis 500 EUR pro Karte und Tag beschränkt. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist (Kamera oberhalb der PIN-Eingabe, baulich veränderter Karteneinfuhrschlitz). Zum Monatsende ist mit Bargeldengpässen an Automaten zu rechnen. Die Mitnahme von etwas Bargeld in EUR oder USD ist daher empfehlenswert.
Kreditkarten, insbesondere VISA und Mastercard, werden in den Städten weitgehend akzeptiert.
Eine Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als ein Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet gefordert. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist ein Impfnachweis nicht erforderlich, auch nicht bei Einreise über Südafrika, Sambia oder Zimbabwe. Eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber hat im internationalen Reiseverkehr eine lebenslange Gültigkeit.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Siehe auch Malaria.
Ganzjährig besteht ein hohes Risiko im nördlichen Teil der Provinz North-West (der nördlichen Hälfte des Okavango-Deltas). In der übrigen Nordhälfte des Landes nördlich von Francistown besteht von Juli bis Oktober ein mittleres, von November bis Juni ein hohes Risiko. Ein mittleres Risiko besteht in der mittleren Landesregion südlich von Francistown, der Provinz Ganzi, einschl. des Nationalparks Central Kalahari Wildlife Reserve, der Stadt Francistown, Serowe und Bobonong. Ein geringes Malariarisiko besteht in der restlichen südlichen Landeshälfte. Gaborone und Tsabong sind malariafrei.
Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS stellt in Botsuana ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen,. Einmalhandtücher verwenden.
In fast allen Süßwassergewässern Botswanas ist die Bilharziose endemisch (Limpopo und Molopo River, entlang des Okavango und des Chobeflusses). Das Baden, Tauchen und jeder andere Wassersport in Seen und Flüssen (auch im Sambesi) sollte daher unbedingt vermieden werden, siehe Schistosomiasis.
Immer wieder kommt es in Botswana zu lokalen und zeitlich begrenzten Ausbrüchen der Tierseuche Anthrax (Milzbrand). Kontakt mit erkrankten Tieren kann auch für Menschen gefährlich sein. Insbesondere Flusspferde und Büffel können betroffen sein.
Eine wirksame Präventionsmaßnahme ist, sich bei Fuß-Safaris von toten Tieren fern zu halten.
Die medizinische Versorgung in Botswana ist grundsätzlich besser als in vielen anderen Ländern des Kontinents. Trotzdem ist sie mit südafrikanischen oder europäischen Verhältnissen nicht zu vergleichen. Bedenken Sie immer die Größe des Landes und die spärliche Besiedlung. Daher sind die Wege von einem Unfallort in eine Klinik immer langwierig. Besonders in den Touristenzentren Kasane und Maun ist eine medizinische Versorgung im Krankheitsfall nur sehr eingeschränkt erhältlich. Bitte informieren Sie sich daher vorher über Behandlungsmöglichkeiten vor Ort, wenn Sie mit Vorerkrankungen auf Reise gehen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
In Gaborone, Francistown, Kanye, Molepolole, Mochudi, Maun, Serowe, Mahalapye, Lobatse, Selebi-Phikwe, Ramotswa, Jwaneng und Orapa sowie in kleineren Orten gibt es Krankenhäuser. Allerdings ist mit Engpässen in der medizinischen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Die Krankenversorgung und Medikamente sind in den staatlichen Krankenhäusern kostenlos.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Apotheken gibt es in allen größeren Städten.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Cholera | Nein | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Malaria | 2 | - |
Gelbfieber | 1 | - |
Essen & Trinken | 3 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird verlangt von Reisenden, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben.
[2] Vorbeugender medikamentöser Malariaschutz ist ganzjährig in der nördlichen Hälfte des Landes erforderlich. Ein erhöhtes Malariarisiko besteht von November bis Mai/Juni in den nördlichen Landesteilen in den Regionen Boteti, Chobe, Ngamiland, Okavango und Tutume. Die vorherrschende gefährlichere Art Plasmodium falciparum (90 %) soll chloroquinresistent sein. Mittleres Risiko besteht von Juli bis Oktober in den Distrikten Boteti, Chobe, Kasane, Ngamiland, Okavango und Tutume. Die südliche Hälfte des Landes und Gaborone sind malariafrei.
[3] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Bilharziose-Erreger kommen v.a. entlang des Okawango vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Die UV-Strahlung ist in Höhenlagen (1000 m ü. d. M.) sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Hepatitis A- und B-Schutzimpfung wird generell empfohlen.
Botswana gehört zu den Ländern mit einer sehr hohen HIV/Aids-Durchseuchung. Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem jene Reisende impfen lassen, die einen Langzeitaufenthalt planen, engen Kontakt zur einheimischen Bevölkerung haben und vorwiegend in der Trockenzeit reisen.
Die Schlafkrankheit stritt sporadisch in den Okawango-Sümpfen auf. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Die Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Botswana gehört zu den Ländern mit dem höchsten Vorkommen von Milzbrand (Anthrax). Vorsicht beim Umgang mit kranken Tieren, Verzehr von Fleisch nur ausreichend gegart.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Achtung: Reisende, die mit einem vorläufigen Reisepass nach Botswana einreisen, benötigen in jedem Fall ein Visum.
Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen touristischen Aufenthalt von max. 90 Tagen pro Kalenderjahr sind u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine ungekürzte bzw. vollständige und beglaubigte Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, benötigt man zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird.
Ca. 4 Wochen.
Maximal 90 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Einreisevisum (einfach und mehrfach).
Touristen-Visum / Besuchervisum
mehrmalige Einreise: 38 € / 40,50 CHF.
Arbeitsvisum
einmalige Einreise: 38 € / 40,50 CHF
mehrmalige Einreise: 76 € / 81 CHF
(a) 1 Antragsformular (online).
(b) 2 Passfotos.
(c) Gebühr, Kopie der Überweisung.
(d) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, sowie Kopie des Reisepasses.
(e) beglaubigte Kopie des Reisepasses.
(f) Bescheinigung des Reisebüros/der Fluggesellschaft über bezahltes Rückflugticket/bezahlte Hotelaufenthalte, Reiseroute.
(g) Kopie des Rückflugtickets.
(h) bei Geschäftsreisen Einladungsschreiben der botswanischen Firma.
(i) bei Privatbesuchen Einladungsschreiben sowie Aufenthaltserlaubnis des Gastgebers.
(j) bei Privatbesuchen legalisierte Kopie des Personalausweises / Arbeitserlaubnis / Aufenthaltsgenehmigung des Gastgebers.
Soll der visierte Reisepass postalisch zugestellt werden, ist dies nur durch einen vorab bezahlten Kurierdienst möglich.
Es empfiehlt sich, Geld gleich bei Ankunft am Flughafen oder in einer Bank der Hauptstadt umzutauschen, da es außerhalb der größeren Städte kaum Möglichkeiten zum Geldwechsel gibt.
1 Pula = 100 Thebe. Währungskürzel: P, BWP (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Pula; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Pula sowie 50, 25, 10, und 5 Thebe. Zum 10. Unabhängigkeitstag wurden Gold- und Silbermünzen geprägt, die ebenfalls legale Zahlungsmittel sind.
Einfuhr von Landeswährung und Fremdwährungen unbeschränkt, Deklarationspflicht besteht für Summen ab einem Gegenwert von 10.000 P. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis in Höhe der deklarierten Beträge erlaubt. Ausfuhr der Landeswährung bis 50 P.
Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Visa, American Express und Diners Club werden im ganzen Land von den meisten Hotels, Geschäften, Safari-Veranstaltern und Restaurants akzeptiert. Geschäfte und Tankstellen in abgelegenen Gebieten akzeptieren jedoch nur Bargeld. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Botswana in Gaborone bei zwei Wechselstuben (American Express Foreign Exchange) eingelöst werden.
Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr, Sa 08.00-11.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Botswana eingeführt werden:
- 200 Zigaretten und 20 Zigarren und 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
- 2 l Wein und 1 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke (Personen ab 18 J.);
- 250 ml Eau de Toilette und 50 ml Parfüm;
- andere Waren im Gesamtwert von bis zu 3000 R (ca. 178 €) von außerhalb der SACU-Staaten und ab einem Gesamtwert von bis zu 500 R von SACU-Staaten.
Einfuhrverbot besteht für Plastiktüten aller Art, Drogen aller Art und pornografische Erzeugnisse. Waffen und Munition müssen bei der Einreise deklariert werden; außerdem wird eine Einfuhrgenehmigung vom Director of Commerce and Consumer Affairs (Private Bag 00252, Gaborone) benötigt. Diese wird auf 4 Wochen begrenzt. Waffen dürfen nur für Jagdzwecke eingeführt werden.
Copyright und Haftungsausschluss